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Wertung
Von den Modulen zu Gesamtpunkten

Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) werden ab 2017 Punkte zu jedem Merkmal vergeben. Die Merkmale sind in Modulen zusammen gefasst. Die Teilergebnisse der Module 1 bis 6 sind unterschiedlich zu gewichten und dann zu einem Gesamtergebnis zu addieren. Das ergibt die Gesamtpunkte für diese Einteilung:

Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung – ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung – ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung – ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung – ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflegerische Versorgung – ab 90 bis unter 100 Gesamtpunkte (BRi, Abschnitt 4.10.1)

Bei Menschen mit mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf kann eine „besondere Bedarfskonstellation“ anerkannt werden, bei der automatisch der Pflegegrad 5 zuerkannt wird. 2017 erfüllt nur der „vollständige Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen“ diese Bedingung.

Grafik: Pflegegrad – WertungZwischen der Beurteilung einzelner Merkmale und der Entscheidung über einen Pflegegrad muss kompliziert gewichtet werden. Ein Beispiel: „Den Modulen 2 und 3 ist ein gemeinsamer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den höchsten gewichteten Punkten entweder des Moduls 2 oder des Moduls 3 besteht (§ 15 Abs. 3 Satz 2 SGB XI ⇗).“
Dabei beeinflusst dass Modul 4: Selbstversorgung das Endergebnis mit 40% am stärksten (§15 SGB XI (2) ⇗).

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erlaubt es, die Folgen von kognitiven Einschränkungen (Demenz) stärker als bisher zu berücksichtigen. Dabei müssen in einem System sehr unterschiedliche Anlässe für personelle Hilfe in einer Bewertungsskala zusammengefasst werden. Es wird abgewogen, was größeren Einfluss auf den zu vergebenden Pflegegrad haben soll ...
... zig mal am Tag ans Trinken erinnern
... 5 mal in 24 Stunden beim Toilettengang begleiten
... aufpassen, dass jemand die Wohnung nicht verlässt
... bei jeder Mahlzeit wieder und wieder dazu motivieren, zu essen oder zu schlucken
Die Ergebnisse der Überlegungen des Autorenteams lassen sich im Detail im Abschnitt 4.10.1 der BRi nachlesen.



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Letzte Aktualisierung: 15.12.2023