Modul: Selbstversorgung
Um den Pflegegrad zu ermitteln, muss beurteilt werden, wie weit die Selbstständigkeit der Antragstellenden noch vorhanden ist. Dazu werden die Verrichtungen des Alltags in acht Module gruppiert. Modul 4 ist Selbstversorgung.
In den Begutachtungsrichlinien (BRi) werden einzelne Verrichtungen zu diesem Modul aufgelistet:
„Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahnpflege/Prothesenreinigung, Rasieren), Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde.“ (Abschnitt 4.8.1)
Vieles was hier genannt wird, wurde bis 2016, im System der Pflegestufen, als Grundpflege bezeichnet.
Aus den Beratungen des SoVD (2019a) kommt der Hinweis: Dieses Modul spielt bei der Entscheidung über den Pflegegrad die wichtigste Rolle (§15 SGB XI (2) ⇗). Deshalb sollte Sie bei der Vorbereitung auf den Hausbesuch des MDK vor allem darüber nachdenken, welche Hilfen in diesem Bereich nötig sind. Auch ein Widerspruch sei in erster Linie mit Argumenten zu begründen, die sich auf das Modul Selbstversorgung beziehen.
Zu den allgemeinen Erläuterungen der Module.
Quellen:
– MDS und GKV, 2016
– Sozialverband Deutschland (SoVD) 2019a, Artikel auf www.sovd-sh.de von Christian Schultz
[ausführliche Quellenangaben]