Merkmale (Items*)
Entscheidend sind 65 Merkmale, die zu sechs Modulen gruppiert werden. Bei jedem Merkmal muss bei der Begutachtung für eine von vier Ausprägungen entschieden werden.
Was sich daraus für das Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten ergibt, ist auf dieser MindMap dargestellt. Dieses Modul ist in 11 Merkmale gegliedert. Jedes Merkmal wird mit 0 bis 3 Punkten gewertet, je höher die Punktzahl, desto mehr sind die Antragstellenden auf personelle Hilfen angewiesen.
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Ist zu 65 Merkmalen über die Ausprägung entschieden, wird entsprechend der Module unterschiedlich gewichtet und die Gesamtpunktzahl errechnet. Aus dieser Wertung ergibt sich der Pflegegrad.
Quelle:
– Begutachtungsrichtlinien (BRi) 2017, Abschnitt 4.9.2
[ausführliche Quellenangaben]
* In den Vorarbeiten zu den Pflegegraden wurde 2009 als „Items“ bezeichnet, was jetzt „Merkmale“ heißt.