Pflegegrad 3 – Fakten
Bei Pflegegrad 3 liegen „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ vor (Definition aus §15 SGB XI ⇗). Voraussetzung ist, das bei der Begutachtung 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte erreicht werden.
Die meisten Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen mehr als einmal täglich, auch an Wochenenden, Unterstützung bei der Selbstversorgung und Haushaltshilfen durch eine Pflegeperson. Dieses Modul beeinflusst das Endergebnis mit 40% am stärksten (§15 SGB XI (2) ⇗).
Ein Pflegegrad muss von den Versicherten beantragt werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, die über die Krankenkasse zu erreichen ist. „Leistungsbeginn ist der Tag der Antragstellung (das Datum des Anrufs bei der Kasse mit Bitte um Zusendung des Antrags.)“ (DAlzG, 2020b) Mehr zum Antrag auf einen Pflegegrad... (Hier finden Sie auch einen Muster Brief.)
Im Auftrag der Pflegekassen schickt (meist) der MDK Gutachtende zu den Antragstellenden. Sie sollen beurteilen, wie weit die Selbstständigkeit erhalten ist. Dazu werden die Verrichtungen des Alltags in acht Module und 65 Merkmale eingeteilt. Sie sehen: wieviel Stunden für die Pflege aufgewandt werden müssen, also der Zeitaufwand der bei den Pflegestufen so wichtig war, spielt keine Rolle mehr.
Es ist eine gute Idee, vor der Begutachtung eine Liste zu machen: bei welchen Verrichtungen ist täglich die Unterstützung durch eine Pflegeperson nötig. Klappt ein nächtlicher Toilettengang ohne Hilfe? Auch was nicht täglich, sondern nur ein oder zwei mal pro Woche anfällt, gehört auf eine solche Liste. Es geht bei diesem Anlass um den wirklichen, alltäglichen Hilfebedarf. Auch wenn Sie sich beim Besuch der Gutachter*in fit fühlen: schildern Sie realistisch, was Ihnen Tag für Tag schwer fällt und vor allem bei welchen Tätigkeiten Sie ohne Hilfe gar nicht zurecht kommen. Die Begutachtung ist „kein geeigneter Zeitpunkt, um sich besonders stark zu zeigen.“ (Schmid, 2019; Seite 60). Im Dezember 2020 sind in NRW 48,3% der Pflegebedürftigen in Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft (Landesbetrieb IT NRW, 2021).
Weitere Gedanken zur Vorbereitung auf den MDK Besuch.
Menschen, denen mit dem Bescheid der Pflegekasse mindestens der Pflegegrad 2 zugestanden wird, bekommen regelmäßige Leistungen. Die wichtigsten sind:
- 📎 Pflegesachleistung (s.u.)
- 📎 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (s.u.)
- 📎 Leistungen der Verhinderungspflege
- 📎 Bis zu 40€/Monat (wegen Corona zeitweise 60€) für Pflegehilfsmittel und mehr (§ 40 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 SGB XI)
- 📎 Zahlungen bei Umbaumaßnahmen
- 📎 Leistungen bei Kurzzeitpflege und vollstationärer Pflege
- 📎 Zahlungen für Hauswirtschafts– oder Betreuungsleistungen
- 📎 Unter Umständen werden Beiträge zur Sozialversicherung der Pflegepersonen gezahlt
Die gesetzlichen Pflegekassen, egal ob AOK ⇗, Barmer ⇗ oder BKK ⇗, haben alle die selben Verpflichtungen. Die privaten Pflegeversicherungen müssen sich auch an diese Regeln halten. (Private Pflegezusatzversicherungen sind etwas völlig anderes.)
Vollständige Liste der Leistungen.
Zu aktuellen Überlegungen zur Zukunft der Pflegeversicherung ...
Geldzahlungen bei Pflegegrad 3
Übersicht:
💶 573€ Pflegegeld ab 2024 (AOK 2023)
💶 1432€ Sachleistung (mit anerkanntem Pflegedienst abrechnen; BMG, 2023b; AOK, 2023)
💶 125€ Entlastungsbetrag (mit anerkanntem Pflegedienst abrechnen)
💶 40€ Pflegehilfsmittel (mit Sanitätshaus abrechnen)
💶 1262€ pauschal bei vollstationärer Pflege ➕ Leistungszuschlag
...
Steigerungen der Leistungen der Pflegeversicherung sind selten. Zum 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld um rund 5% erhöht (AOK, 2023). Es gibt keine verbindlichen Regelungen zu künftigen Steigerungen.
Mehr zu den Änderungen ab 2024 lesen.
Wird das Budget für Sachleistungen nicht ausgeschöpft, kann das Pflegegeld anteilig ausgezahlt werden. Eine Beispielrechnung finden Sie unter dem Stichwort Kombinationsleistungen (Kombileistung). Ein Tipp von Raimund Schmid: diese Zahlungen der Pflegeversicherung seien weder von den Pflegebedürftigen, noch von den Angehörigen in der Steuererklärung anzugeben, „selbst, wenn eine einzige Person das gesamte Pflegegeld erhält.“ (2019, Seite 105)
Ende 2019 hatten 1215758 Menschen den Pflegegrad 3. Insgesamt 4,1 Mio hatten Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung (DESTATIS, 2020). Auch 2021 werden die Zahlungen für Pflegegeld und Sachleistungen nicht erhöht.
Der monatliche Entlastungsbetrag (125€) ist in erster Linie für „Hauswirtschaft und Betreuung“ gedacht. Auch dieser Betrag kann, so wie die Sachleistungen, nur mit einer anerkannten Einrichtung abgerechnet werden. Es ist möglich nicht beanspruchte Entlastungsbeträge bis zum Juni des Folgejahres zu verbrauchen (DAlzG, 2018a).
In vielen Gemeinden gibt es Projekte, die Alltagshilfen anbieten. Langzeitarbeitslose bekommen „1–Euro–Jobs“ und Senior*innen können länger selbstständig in ihrer Wohnung leben (Rheinische Post, 2018a). Im Main-Tauber Kreis schließen sich Landfrauen zusammen, um in diesem Bereich arbeiten zu können (Mannheimer Morgen). Der SoVD berichtet, dass es auch 2021 schwierig ist Betreuungsdienste zu finden. In NRW gibt es seit 2019 die Möglichkeit auch Hilfen von einzelnen Personen mit MiniJob-Verhältnis oder im Rahmen von „Nachbarschaftshilfe“ mit den Pflegekassen abzurechnen (Novitas, 2019a; Rechtsgrundlage: §§ 10 und 11 AnFöVO (NRW) ⇗).
Ob es in Ihrer Nähe passende Angebote gibt? Ein Anruf im Pflegestützpunkt sollte genügen. Im Dezember 2018 wird im Sonntagsblatt wieder betont, dass nur wenige Versicherte den Entlastungsbetrag (125€/Monat) nutzen. (siehe Öchsner, 2017)
Es können Ausgaben für Pflegehilfsmittel bis zu 40€ pro Monat erstattet werden. (Ihr Sanitätshaus berät Sie sicher gern!)
Auch über zwei Jahre nachdem Erwin Rüddel (MdB, CDU) am 3.2.2018 „konsequentes Handeln“ der Politik ankündigte, können überall in Deutschland Pflegebedürftige zu Hause nicht versorgt werden: „Alle ambulanten Pflegedienste berichten mir von Aufnahmestopps. Ohne Ausnahme. Egal ob in West-, Ost-, Nord- oder Süddeutschland, egal ob privat oder Wohlfahrt. Es gibt sogar einige, die Verträge kündigen, weil sie eine verlässliche ambulante Versorgung nicht mehr gewährleisten können.“ (Prof. Andreas Büscher, 2019) [... mehr]
Altenheim ist fast nur dann ein öffentliches Thema, wenn wieder etwas schief gegangen ist. Ein Skandal nach dem nächsten schafft es in die Schlagzeilen. Zur Einordnung: Es gibt in Deutschland über 14000 Altenheime mit jeweils etwa 100 Bew. Tag für Tag werden etwa 1,4 Mio Menschen versorgt. Ich lese weniger als 10 Skandalmeldungen pro Jahr. Daraus schließe ich: meist ist es wohl einigermaßen ok im Altenheim. Hier ein Bericht: Ein Tag im Leben des Altenpflegers ⇗ (taz, 2019a).Es ist auch zu hören, dass Altenheime gar nicht erst gebaut werden, weil die Träger davon ausgehen, nicht genügend qualifiziertes Personal zu finden (Hermanns, 2023).
Heimkosten: Ein Altenheim bekommt bei Pflegegrad 3 als Zuschuss 1262€ von der Pflegekasse. Zusätzlich können 125€/Monat für Betreuungsleistungen abgerechnet werden. Verpflegung und Unterkunft müssen darüber hinaus finanziert werden.
Wer im Altenheim lebt, muss einen Eigenanteil zahlen. Das sind 2022 durchschnittlich 2411€ pro Monat. Darin enthalten ist der „einrichtungseinheitliche, pflegebedingte Eigenanteil“ von durchschnittlich 1139€ pro Monat (NDR,2023a). Von Jahr zu Jahr können immer weniger Menschen solche Kosten aufbringen. Das Sozialamt kann helfen.
Daniel Drepper von www.correctiv.org hat 2016 einen Artikel zu den Kosten eines Altenheims ⇗ veröffentlicht. An den Prinzipien der Finanzierung hat sich seit dem wenig geändert. Hinzu kommt: Besonders in Häusern privater Trägerschaft werden Zusatzleistungen angeboten, die weder Sozialamt, noch Kranken– oder Pflegekasse übernehmen. Die Frankfurter Rundschau titelt 2023: „Armutsfalle Pflegeheim“.
Der seit Jahrzehnten immer schmerzlichere Fachkräftemangel in der Pflege wirkt sich auch in den Altenheimes aus. Seit 2020 wird in den Medien zunehmend oft davon berichtet, dass Pflegebetten leer bleiben oder sogar Häuser geschlossen werden müssen, weil Stellen nicht besetzt werden können. Folglich müssen Pflegebedürftige abgewiesen werden. (BR, 2023a)
Elternunterhalt: Im August 2019 hat die Bundesregierung beschlossen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass in dieser Situation nur noch Kinder mit mehr als 100000€ Jahreseinkommen zur Kasse bittet. Wie so vieles in der Sozialpolitik, hat auch dieser Gesetzesentwurf viele Haken und Ösen. [... mehr lesen]
Egal ob AOK ⇗, Barmer ⇗ oder BKK ⇗ oder Knappschaft ⇗: alle gesetzlichen Kassen haben die gleichen Verpflichtungen gegenüber Pflegebedürftigen und Angehörigen. (Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung sind sehr ähnlich.)
Von 2017 bis 2021 gibt es keine Erhöhungen von Pflegegeld / Sachleistungen. Da die Kosten aber (überdurchschnittlich) steigen, werden die Belastungen für die Pflegebedürftigen immer größer. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) fordert deshalb: Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen regelhaft dynamisiert werden (2021).
es gibt vielerlei Leistungen von den Pflegekassen:
Wer pflegebedürftigen Nachbarn oder Angehörigen hilft, könnte dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Unter Umständen werden Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Rentenversicherung für die Pflegepersonen gezahlt. [mehr zu Sozialversicherung]
Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden „Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung“ mit dem Taxi oder einem Krankentransport zum Beispiel dann erstattet, wenn Versicherte die „Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können. Bei der Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zugleich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die einen Bedarf an einer Beförderung zur Folge hat“ (GKV, 2018). Die nötigen Bescheinigungen werden in der Arztpraxis ausgestellt.
In den Broschüren der Pflegekassen finden Sie auch Tipps zur Pflegezeit. Seit Jahren stehen verschiedene Formen der Pflegezeit von der Pflegeversicherung angeboten – das wird kaum genutzt (Sell, 2019c).
Details zur Pflegezeit.
Wer Unterstützung bei pflegerischen Verrichtungen braucht, benötigt oft vielerlei Leistungen der Krankenkassen. Zuzahlungen, die den Pflegebedürftigen abverlangt werden, sind nicht ohne. So wurde eine Belastungsgrenze fest gelegt. Sie „liegt bei 2% der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1%.“ (VZ) Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich beraten!
Infos der Verbraucherzentrale (VZ) ⇗.
Viele Medikamente sind von der Zuzahlung befreit. Die Krankenversicherungen stellen dazu jeweils aktuelle Listen bereit:
Themenseite: Befreiungsliste Arzneimittel ⇗ auf www.gkv-spitzenverband.de.
Was steht mir zu?
Zur vollständigen Liste der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Falls sie für pflegerische Hilfen mehr ausgeben, als die Pflegeversicherung zahlt, springt unter Umständen das Sozialamt ein. Lassen Sie sich beraten, zum Beispiel im Pflegestützpunkt.
Nicht nur die Pflegeversicherung unterstütz Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es gibt viele weitere staatliche Leistungen bei Pflegebedürftigkeit:
Zum Beispiel: In Bayern soll 2018 begonnen werden ab Pflegegrad 2 ein bayerisches Pflegegeld von 1000€ pro Jahr zu zahlen. Manche Pflegende Angehörige können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung den Pflege-Pauschbetrag ⇗ geltend machen. Ab 2021 sind das bei Pflegegrad 3 immerhin 1100€ (VZ NRW, 2020a).
Informationen des VdK zu Steuererleichterungen ⇗ (2019a).
Nutzen Sie die Beratungsangebote der Pflegestützpunkte! [Zeitungsartikel über die Arbeit im Pflegestützpunkt in Alzey ⇗ (2016)] Viele Pflegekassen machen zusätzliche Angebot zur individuellen Beratung: Broschüre über die Angebote der AOK Pflegeberater (2015).
Umbaumaßnahmen
Auch bei Pflegegrad 3 besteht Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei Umbaumaßnahmen. Das ist im § 40 (4) SGB XI ⇗ geregelt. Wichtig: Grundsätzlich muss der Antrag von der Pflegekasse genehmigt werden, bevor die Maßnahme durchgeführt wird.
Es wird von „Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen“ geschrieben. Dabei geht es in der Regel um fest eingebaute Gerätschaften. Beispiele:
Ein Griff an der Wand neben dem Bett oder die Installation eines Treppenlifters (das kann mehr als 10000€ kosten), gehört in diese Gruppe (Müller, 2018). (Für die Wohnung gibt nicht nur Treppen– sondern auch Senkrechtlifter .) Auch die Kosten für einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung können (teilweise) übernommen werden.
Neben den Pflegekassen kann Hilfe auch von anderen Stellen kommen. Bis zu 1600€ Zuschuss können für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsimmobilien gewährt werden. Bis zu 50000€ Kredit ab 0,75 % Zinsen könnte es für Umbauten geben, die Barrieren mindern. (Stand August 2018) Dieses Geld von der Bundesregierung wird über die KfW vergeben. Auch von den Bundesländern, zum Beispiel Niedersachsen und Brandenburg, gibt es Fördermittel für seniorengerechte Umbauten (Handelsblatt, 2018b). Die Pflegestützpunkte sollten auch zu solchen Förderprogrammen beraten können.
Mehr zu „Umbaumaßnahmen“.
Ein elektrisch höhenverstellbares Krankenbett oder ein Patientenlifter ⇗ werden (meist) gesetzlich nicht zu den Umbaumaßnahmen gerechnet, sondern gelten als Hilfsmittel. Hilfsmittel können ärztlich verordnet und von der Kranken- bzw. Pflegekasse bezahlt werden.
Wer bei jedem Gang durch die Wohnung sturzgefährdet ist, könnte jedes mal von einer Pflegeperson begleitet werden. Oft sind Zuschüsse der Pflegekassezu einem Hausnotruf möglich. Vielleicht reicht es aber aus einen Rollator zu nutzen, um der Sturzgefahr zu begegnen. (Tipps zu leichten Rollatoren vom VdK ⇗) Vielleicht sind auch eMobil oder Rollstuhl passende Hilfsmittel. Dann muss eine Pflegeperson oft noch nicht einmal beim Umsetzten zwischen Sofa und Gefährt unterstützen. Scooter oder eMobile können in Wohneinrichtungen zu Problemen mit der Hauswirtschaft und/oder Mitbewohner*innen führen. (rhw, 2018)
Beratung
Kai Wiedermann schreibt: „Die sozialpolitischen Leistungen sind in Anzahl und Ausgestaltung so kompliziert, dass viele sie nicht durchblicken.“ (2020)
Wer Leistungen zum Pflegegrad 3 bekommt, muss zwei mal im Jahr Pflegeberatung in der eigenen Wohnung in Anspruch nehmen (§ 37(3) SGB XI ⇗). Meistens werden solche Beratungen von ambulanten Pflegediensten durchgeführt. Häufige Themen sind Hilfsmittel wie Badelifter oder Transferhilfen. Oft geht es auch um rückenschonende Hebetechniken oder Möglichkeiten der Schmerztherapie. (Haben Sie Fragen zu „Morphium“? Oft ist ein persönliches Gespräch mit einer Pflegefachperson hilfreicher, als Infoblätter wie dieses ⇗.) Zum Beispiel: Für Menschen die Urin/Stuhlgang nicht kontrollieren können, stehen erheblich mehr Hilfsmittel zur Verfügung, als nur die bekannten Einlagen ⇗. Für Männer gibt es Condomurinale ⇗, die selbstständig angelegt werden können. Zum Beispiel: Nachdem die elektrischen Antriebe für Fahrräder massentauglich wurden, macht sich jetzt ein Startup auf den Weg, um Rollatoren mit Hilfsmotor ⇗ unter die Leute zu bringen.
Pflegebedürftige, wie Angehörige nutzen diese Beratungstermine viel zu selten als Chance, um Fragen aus dem Pflegealltag zu klären (MAZ, 2018) ... Noch ein Beispiel: Sie denken, Sie kennen Rollstühle? Rollstuhl–HighTec–2019 ⇗.
Nutzen Sie die Gelegenheit um vom Wissen der Pflegeprofis zu profitieren!
[Mehr zur Pflegeberatung ...]
Alle Pflegebedürften können sich mit ihren Fragen an einen Pflegestützpunkt wenden. Dort soll unabhängig zu allen Sozialleistungen und Hilfsangeboten beraten werden. An den meisten Orten wird auch zu Patientenverfügungen informiert. (Allgemeines zu Vorsorgevollmachten finden Sie in der Zeitschrift test Ausgabe März 2019 ⇗. Die meisten öffentlichen Bibliotheken haben test abonniert.) Ein häufiger Hinweis der Beratungsfachleute: Pflegende Angehörige genießen weitgehenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Von dort gibt es einen Tipp gegen Überforderung: „Nutzen Sie frühzeitig die Beratungsangebote der Pflegestützpunkte, der Verbraucherzentralen, der Pflegekassen, der Wohlfahrtsverbände ... um sich ausführlich über Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.“ (DGUV, 2018, Seite 8)
Möchten Sie gegen die Entscheidung zum Pflegegrad Widerspruch einlegen? Dazu können wir Sie individuell beraten.
Pflegende Angehörige
Wer einen pflegebedürftigen Familienangehörigen versorgt, erbringt täglich Höchstleistungen! Für sehr viele Pflegebedürftige ist das der Kern von Lebensqualität. Die gesellschaftliche Bedeutung dieser Hilfen ist schwer zu schätzen. Zum volkswirtschaftlichen Wert gibt es Hochrechnungen: alle Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung reichten wohl nicht aus, um die Angehörigen mit Mindestlohn auszustatten [... mehr].
Nicht selten führt das zu körperlicher und psychischer Überlastung. Das Gefühl ständig in Bereitschaft sein zu müssen und immer weniger soziale Kontakte außerhalb der Pflegeverantwortung zu haben, geht an die Substanz. Eigentlich täglich irgend etwas für die Pflegebedürftigen tun zu müssen, lässt kaum Zeit und Energie für eigene Interessen. Aus dem Tagebuch einer pflegenden Angehörigen ⇗ (Romana, 2016).
Manchmal kommt zur Pflegebedürftigkeit noch eine Infektion mit „Krankenhauskeimen“ genauer: mit „multi-resistenten Erregern“ (MRE, früher MRSA) hinzu. Angehörige und Betroffene bekommen dann oft viele widersprüchliche Informationen. verständliche Hinweise zum Umgang mit MRE.
Fallen die pflegenden Angehörigen aus, können Leistungen zur Kurzzeitpflege oder/und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. So werden Angehörige unterstützt, wenn Sie zum Beispiel Urlaub von der Pflege machen möchten (MoMa, 2018).
Im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB ⇗) werden Beschäftigte regelmäßig zur Qualität der Arbeit befragt. 2017 ging es auch um die Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung und Erwerbsarbeit. „Dabei kam heraus, dass jeder elfte Beschäftigte neben seiner beruflichen Tätigkeit eine oder sogar mehrere Personen zu Hause pflegt, was zu Problemen führt. Teilzeit würde zwar helfen, doch dann entstehen finanzielle Lücken. Überwiegend Frauen und ältere Beschäftigte übernehmen die Pflegeverantwortung in der Familie. Im Durchschnitt kostet sie das 13,3 Stunden pro Woche.“ (VerDi, 2018) Diese Zahlen unterstreichen die gesellschaftliche Bedeutung der Leistungen pflegender Angehöriger.
In den Medien wird häufig berichtet, Frauen aus Osteuropa, die in die Pflegewohnung einziehen, seien billig zu organisieren. Mehr zur 24 Stunden Pflege.
Zukunftsmusik ...
Bis zu 1700€/Monat für pflegende Angehörige ...
... das verspricht ein neues Modell im Bundesland Burgenland (Österreich). Dabei wird das „Gehalt“ von einer landeseigenen GmbH gezahlt. Das soll nicht mit der Gießkanne verteilt werden, sondern Zahlungen sind gestaffelt und an Bedingungen geknüpft. (PSB, 2020; Sell, 2020a) Trotzdem: Diese Anerkennung für die Leistungen pflegender Angehöriger ist ein bedeutendes Signal!
Es gibt spezielle Angebote, wie zum Beispiel: Auszeit für pflegende Angehörige. Eine Internetsuche nach Pflegehotel ⇗ bringt zig Treffer ... die Qualität der Angebote schwankt aber sehr. Grundsätzlich haben pflegende Angehörige Anspruch auf Kuren.
Judith Luig schreibt einen Beitrag über den Alltag von Angehörigenpflege zwischen München und Köln. Den Eltern ein Leben zu Hause ermöglichen zwischen beruflichen Verpflichtungen, Betreuung der eigenen Kinder, Artzterminen, Hausreparaturen und Geschschwisterchatgruppe: Immer da und nie ⇗ (2019). Manche Sorge im Alltag kann durch Geräte abgemildert werden. Einige Ideen finden Sie in der Broschüre: Wohnen mit technischer Unterstützung
Mehr über Pflegende Angehörige
Sozialversicherung der Pflegepersonen
Wenn Pflegegrad 3 zugestanden wurde, können pflegende Angehörige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden. Für die Pflege müssen wöchentlich mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage aufgewendet werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Beispiel: Wenn jemand das ganze Jahr 2018 pflegte und die Pflegekasse Rentenbeiträge überwiesen hätte ... Gäbe es bei Pflegegrad 3 2021 monatlich zwischen 8,87€ und 13,29€ mehr Rente. (DRV, 2021a)
[Details zur Rentenversicherung der Pflegepersonen]
„Nicht gewerblich Pflegende“ (in der Regel Familienmitglieder oder Nachbarn) könnten, während sie den Pflegebedürftigen helfen, einen Unfall erleiden. Beispiele: Ein Sturz von der Leiter beim Aufhängen von Gardinen, ein Knöchelbruch beim Umgang mit dem Treppenlifter oder ein Bandscheibenvorfall im Zusammenhang mit dem Verlassen der Badewanne.
[Details zur Unfallversicherung der Pflegepersonen]
Aus den Mitteln der Pflegeversicherung können auch Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung der Pflegepersonen gezahlt werden.
Aus der Beratung: ⁇ Mir wurde Pflegegrad 2 bewilligt. Wird das Pflegegeld auf die Hartz IV (ALG II) Leistungen angerechnet?
‼ Dazu steht was in § 13 (5) SGB XI ⇗: »Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt ...« Das sollte Ihre Frage beantworten.
Es ergibt sich aber sofort das nächste Problem: Falls Sie einen Teil des Pflegegeldes an eine Pflegeperson geben, die Arbeitslosengeld II bekommt, wird es dann bei der Pflegeperson angerechnet? Das ist nicht einfach zu beantworten. Grundsätzlich: Der Gesetzgeber lässt so wenig Pflegegeld zahlen, dass es in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum festgestellten Pflegeaufwand steht. Der Gesetzgeber hat in jeder Reform der Pflegeversicherung betont, wie wichtig die Angehörigenpflege ist. Also wäre es politisch widersinnig solche Zahlungen bei Sozialhilfe oder ALG II anzurechnen. Das ist aber keine verbindliche Vorgabe. Lassen Sie sich vor Ort beraten!
[‼️ Diese Erklärungen sind nur als allgemeine Information gedacht. Wie in allen juristischen Fragen empfehlen wir Ihnen dringend Ihre individuelle Situation von einer qualifizierten Rechtsberatung (Berufsverbände, Verbraucherberatung, Rechtsanwälte) prüfen zu lassen. ‼️]
Allgemein zum Pflegegeld:
„Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden.“ Dieser Satz stammt von www.gesundheit.gv.at und zeigt, dass sich nicht nur der Gesetzgeber in Deutschland mit der Unterstützung der informellen Pflege schwer tut.
Widerspruch
Bei der Pflegekasse wird entschieden, ob und welchen Pflegegrad Sie bekommen. Wenn Sie mit dieser Entscheidung unzufrieden sind, ist es eine gute Idee, das Gutachten des MDK genau zu lesen. Dort wird Schritt für Schritt gezeigt, wie die Empfehlung zum Pflegegrad zustande kam. Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Aus den Beratungen des SoVD (2019a) kommt der Hinweis: Ein Widerspruch sei in erster Linie mit Argumenten zu begründen, die sich auf das Modul „Selbstversorgung“ beziehen.
Machen Gutachtende der MDK ihre Arbeit auch davon abhängig, welche Kosten den Pflegekassen entstehen? Raimund Schmid schreibt: „Es ist eben ein Unterschied, ob [für die Versorgung im Altenheim] pro Monat 1263€ für Pflegegrad 3 oder 2005€ für Pflegegrad 5 gezahlt werden müssen.“ (Schmid, 2019; Seite 26) Seit der Einführung der Pflegeversicherung in den 1990er Jahren ist uns noch kein einziger Zeugenbericht zur Einflussnahme der Pflegekassen auf die MDK Begutachtungen zu Ohren gekommen.
Zur Begründung eines Widerspruchs können wir Sie individuell beraten.
Wir haben unsere Kenntnisse in der Altenpflege erworben. Zu Pflegegraden bei Kindern können wir keine kompetente Beratung anbieten.
Überleitung
Wer im Dezember 2016 schon eine Pflegestufe hatte, wurde zum Januar 2017 automatisch auf Pflegegrade umgestellt. Aus Pflegestufe 1 wurde Pflegegrad 2.
Wer im Dezember 2016 zwar keine Pflegestufe, aber die „eingeschränkte Alltagskompetenz“ (Pflegestufe 0) bescheinigt hat, wird zum Januar 2017 automatisch auf Pflegegrad 2 umgestellt.
Details zur Überleitung.
Die Bundesregierung will die Umsetzung der Pflegereformen (PSG II und PSG III) systematisch wissenschaftlich begleiten lassen. „Die Evaluation solle Erkenntnisse zu der Frage liefern, inwieweit die beabsichtigten Wirkungen vor allem des zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes eingetreten seien. Überprüft würden dabei alle beteiligten Akteure, um eventuelle Optimierungs- und Anpassungsmöglichkeiten auszuloten.“ (Millich, 2017)
Geldwerte Tipps:
💶 Hilfsmittel wie Wechseldruckmatratze ⇗ oder Sauerstoffkonzentrator ⇗ brauchen Strom. Das ist in einer Stunde nicht viel ... in den 8670 Stunden eines Jahres macht sich das aber auf der Stormrechnung bemerkbar. Auch Treppenlifte und die Akkus von Elektromobilen oder Elektrorollstühlen ziehen viel Strom, wenn sie häufig benutzt werden. Otto Beier erklärt auf www.pflege-durch-angehoerige.de, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich verpflichtet sind die Stromkosten für verordnete Hilfsmittel zu übernehmen.
💶 „Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, wenn ein Pflegebedrüftiger an eine pflegende Angehörige weiterleitet. Das hat der Bundesgerichtshoft in Karlsruhe entschieden. Es sei kein Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern eine materielle Anerkennung, erklärten die Richter.“ (Tagesschau, 2023a)
💶 Die Einkommens- und Vermögensgrenzen beim Wohngeld wurden 2023 kräftig angehoben. Es lohnt sich zu prüfen, ob Anspruch besteht. Die Beträge für Grenzen und Leistungen können sich beim Wohngeld von Ort zu ort unterscheiden. Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen, „müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen“. Auch Heimbewohner*innen können Wohngeld bekommen. (Verbraucherzentrale, 2023a)
2018 hat die schwarz-rote Bundesregierung mit vielen Reformversprechen zur pflegerischen Versorgung ihre Arbeit aufgenommen. Das meiste wurde unter der Überschrift: Konzertierte Aktion Pflege ⇗ zusammen gefasst. Im Juni 2019, die halbe Wahlperiode ist rum, bestätigt Andreas Westerfellhaus: die Finanzierung zentraler Reformideen ist ungeklärt. Bisher gibt's vor allem Absichtserklärungen. Wenig ist bei den Pflegebedürftigen angekommen. (Altenheim TV Spezial, 2019a)
Was würde es für Pflegebedürftige bedeuten, wenn sie keine pflegerischen Hilfen bekämen? 2019 haben dazu Auszubildende in Ulm diskutiert und eine Aktion für die Fußgängerzone entwickelt: Ein Tag ohne Pflegekräfte ⇗ (Video, ~2min), Bericht auf www.regio-tv.de.
Warum wir diese Internetseiten anbieten und wer wir sind.
⇒ Pflegegrad 1
⇒ Pflegegrad 2
⇒ Pflegegrad 4
⇒ Pflegegrad 5
Allgemeine Informationen zu den Pflegegraden.
Quellen:
– Allgemeine Zeitung, 2016
– Altenheim TV Spezial(2019a): Konzertierte Aktion Pflege: zwischen Hoffnung und Wirklichkeit. Dieser Videobericht (19:50 min) vom 6. August 2019 macht eine Bestandsaufnahme zu wichtigen Vorhaben der Bundesregierung
– AOK, 2015: In besten Händen. Wie die AOK-Pflegeberatung Angehörigen hilft , September 2015
– AOK, 2023: So erhöhen sich die Pflegeleistungen ab Januar 2024, Artikel auf www.aok.de
– aok (ohne Jahresangabe): Hausnotruf – Sicherheit für Pflegebedürftige
– Bayerischer Rundfunk, 2023a: Personalnot in der Pflege: "Wir haben ein massives Problem"
– Begutachtungsrichtlinien (BRi) 2017, Abschnitt 1 und Abschnitt 4.10.1
– BGW, 2019a: Mobile Personenlifter auf dem Prüfstand, Informationen auf www.bgw-online.de zum Thema Patientenlifter
– Bibliomed (2020a): Spahn und Westerfellhaus beschließen Sonderregeln für Heime, Artikel auf www.bibliomed-pflege.de vom 19. März 2020
– Büscher, Andreas, Pressemeldung der HS Osnabrück, 2019
– Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), 2021: Zukunft der Hilfe und Pflege zu Hause
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2020b: Spahn: "Pflege ist die soziale Frage der 20er Jahre"
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023a: Themenseite: "Pflege im Heim"
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023b: Pflegedienst und Pflegesachleistungen
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023e: Ratgeber Pflege , Broschüre
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2023f: Das ändert sich 2024 in Gesundheit und Pflege, Pressemitteilung vom 15. Dezember 2023 (Link geprüft am 15. Dezember 2023)
– Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), 2018a
– Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), 2020b: Informationsblatt 8 | Die Pflegeversicherung
– Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), 2018
– Deutsche Rentenversicherung (DRV), 2021a: Pflege von Angehörigen lohnt sich auch für die Rente
– Drepper, Daniel, Correctiv (2016)
– FR (Frankfurter Rundschau), 2023a: Armutsfalle Pflegeheim
– GKV–Spitzenverband, 2018
– Handelsblatt, 2018b
– Hermanns, Hartmut: Aachen: Gemeinsam eine Pflege-Modellregion entwickeln
– Landesbetrieb IT NRW (2021): Nahezu die Hälfte der Pflegebedürftigen in NRW ist in Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft
– Luig, Judith (2019): Immer da und nie, eine Kolumne über den Alltag von Angehörigenpflege zwischen München und Köln. Erschienen auf www.zeit.de am 18. Oktober 2019
– Mannheimer Morgen, 2018
– Märkische Allgemeine (MAZ) 2018
– MDR, 2019a
– Millich, 2017
– MoMa (Morgenmagazin), 2018
– Müller, Benedikt (2018) auf www.sueddeutsche.de
– NDR, 2023a: Pflegeheim: Wie hoch sind die Kosten?
– Öchsner, Thomas: Geld für die Einkaufshilfe. Der Journalist beschreibt aus Laiensicht, wie Angehörige durch Leistungen der Pflegeversicherung entlastet werden können (www.sueddeutsche.de, 4. Dezember 2017)
– Pflege Service Burgenland (PSB), 2020: Mehr Sicherheit und Wertschätzung für Burgenländer*innen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, Themenseiten zum „Lohn für pflegende Angehörige“
– RegioTV, 2019
– Rheinische Post, 2018a
– rhw Management (Fachzeitschrift für die Hauswirtschaft), 2018
– Romana, Tagebuchschreiberin und pflegende Angehörige (2016)
– Schmid, Raimund (2019): „12 Wege zu guter Pflege“
– Sonntagsblatt, 2018
– Sozialverband Deutschland (SoVD) 2019a, Artikel auf www.sovd-sh.de von Christian Schultz
– Sell, Stefan (2019c): Von 2015 bis Mitte 2019 haben in ganz Deutschland 921 Darlehen im Rahmen der (bis zu) 24 Monate Pflegezeit in Anspruch genommen.
– Sell, Stefan (2020a): Neue Wege für pflegende Angehörige, die ihren Beruf aufgeben müssen: Eine Anstellung beim Bundesland und eine Bezahlung bis 1.700 Euro netto pro Monat. In Österreich, Artikel von Stefan Sell in seinem Blog www.aktuelle-sozialpolitik.de vom 15. Januar 2020
– Sozialverband Deutschland (SoVD) 2021a: SoVD fordert Entlastung für Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen. Deckelung pflegebedingter Kosten ist zwingend erforderlich
– SoVD, 2021b: Jeden Monat verfallen 125 Euro von der Pflegekasse, Artikel auf www.sovd-sh.de vom 3. August 2021
– Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020: Pflegestatistik 2019. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse
– Süddeutsche, 2018b
– taz, 2019a
– tagesschau (2023a): Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, Beitrag auf www.tagesschau.de
– Techniker Krankenkasse, TK (2020a): Pflegeversicherung: Änderungen durch Corona-Pandemie
– test (Zeitschrift) die Ausgabe März 2019 bringt auch Artikel zu den Themen: Saugroboter, Vorsorgevollmacht, Vitaminpräperate, Rollatoren
– VdK, 2019a
– Verbraucherzentrale (VZ) NRW, 2020a: Das ändert sich 2021 bei Arbeit, Ausbildung und Abgaben
– Verbraucherzentrale, 2023a: Wohngeld gibt es auch für Pflegebedürftige
– WAZ, Westdeutsche Allgemeine Zeitung (2019)
– WDR aktuell vom 27. Dezember (2018b)
– Wiedermann, Kai: Den Dschungel lichten, Kommentar in der WAZ vom 6. August 2020
[ausführliche Quellenangaben]