📖 Stichwort | BRi = Begutachtungsrichtlinien
Der Hilfebedarf von Pflegebedürftigen ist unterschiedlich groß. Also muss es eine Begutachtung geben, um den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit einzuschätzen. Im SGB XI wurde festgelegt, das dafür zu sorgen ist, dass in Kiel oder Passau, in Rottach-Egern oder Kampen alle nach den gleichen Maßstäben also fair begutachtet werden und gleiche Chancen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben sollen.
2017 bekommen fast drei Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Im Jahr 2018 begutachtete der MDK „zwei Millionen Versicherte zur Feststellung des Grads der Pflegebedürftigkeit.“ (MDS, 2019b) Ein Verfahren, dass für Millionen von Menschen angewandt wird, kann nicht ohne bürokratische Hürden sein. Wenn es fair zu gehen soll, müssen die Vorschriften umfangreich sein. Die Broschüre mit den
Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi)
hat etwa 250 Seiten. Die BRi werden immer wieder aktualisiert.
An der Entwicklung der BRi wurden Bundesverbände der Pflegeberufe, Freie Wohlfahrtspflege, Träger der Sozialhilfe und andere beteiligt. Irgendwie mitberaten durften „der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen” (BRi, 2017, Seite 6).
Zu den neuen Pflegegraden gibt es noch viele Detailfragen, es ist zu erwarten, dass in über 250 Seiten Begutachtungsrichtlinien noch die ein oder andere missverständlich Formulierung steckt. Darüber hinaus: jede Entscheidung der Pflegekassen kann vor Sozialgerichten beklagt werden. Auch solche Entscheidungen werden gelegentlich Änderungen nötig machen. Zitat: Die „Begutachtungs-Richtlinien werden auch in Zukunft unter Berücksichtigung von Erkenntnissen, insbesondere der Pflegewissenschaft, der Medizin und der Rechtsprechung weiter zu entwickeln sein.“ (BRi, 2016, Seite 7) So wurde es auch mit den Vorschriften zur Einstufung in die Pflegestufen gemacht.
Wer es ganz genau wissen möchte:
– MDS und GKV:
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi), Essen/Berlin; Der Text steht auch zum download bereit (Link geprüft am 24.02.2021).
Quelle:
– MDS, 2019b (Pressemitteilung)
[ausführliche Quellenangaben]