Der Bundesvorstand der Volkssolidarität hat seine Position zur Reform der Pflegeversicherung zusammengefasst.
Pflegende Angehörige sollten bedarfsgerechte Hilfen erhalten. Die Pflegezeit wird besonders herausgestellt. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit müsse ausgeweitet werden. Prävention, Rehabilitation und die ambulanten Hilfsangebote bräuchten Stärkung. Es werden auch neuartige, vielfältige, niedrigschwellige Angebote gefordert, um den Interessen der Pflegebedürftigen besser entsprechen zu können. Ehrenamtliche HelferInnen und die pflegerischen Berufe müssten aufgewertet werden. Es wird vorgeschlagen die Leistungen jährlich zu dynamisieren. Darüber hinaus gibt es auch einige Überlegungen zur Finanzierung.
Der VdAK hat es auf sich genommen über die pflegerische Seite einer Reform nachdenken zu lassen. Das Institut für Pflegewissenschaft (Bielefeld) macht konkrete Vorschläge um den Begriff der Pflegebedürftigkeit, wie er im § 14 SGB XI formuliert ist, zu erweitern. Die möglichen Ursachen sollen klarer gefasst werden. Nicht nur der Hilfebedarf bei Grundpflege und Hauswirtschaft soll einbezogen werden, sondern es wird allgemeiner von selbstständiger Gestaltung von Lebensbereichen, Krankheitsbewältigung und sozialer Teilhabe geschrieben. Den Zwischenbericht zu diesem Projekt (232 Seiten/ ~1 MB) gibt's auch zum Download.
[Quelle: VdAK/AEV]Ob bei der Einstufung in eine Pflegestufe, bei Fragen des Sozialamts oder bei Leistungen der Krankenversicherungen: immer häufiger kommt es darauf an, das Pflegebedarf angemessen beurteilt wird. Manchmal werden studierte Mediziner als Sachverständige berufen. Das sie diesen Sachverstand nicht im Rahmen ihrer ärztlichen Ausbildung erlangt haben können ist offensichtlich. Eine Petition beim Bundestag fordert durch die Reform der Pflegeversicherung auch festzuschreiben, das nur qualifizierte Pflegekräfte die Verantwortung für Pflegegutachten haben können.
Eine Erklärung dazu auf der Internetseite des Bundesverbands unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen
Aus gut unterrichteten Kreisen verlautet, dass Unionspolitiker darauf beharrten, dass es mehr Hilfen aus der Pflegeversicherung für Demenzkranke und eine Dynamisierung der Leistungen nur geben könne, wenn sich CDU und SPD über die Finanzierung einigen könnten ...
Dieses Junktim könnte vielleicht die Pflegereform der großen Koalition blockieren. Das sei angesichts der gegenwärtig guten Finanzlage der Sozialkassen zu verschmerzen. Nach der nächsten Bundestagswahl sei möglicherweise noch Zeit.
Die Pflegeversicherung ist defizitär.
Vor allem Menschen mit verminderter Alltagskompetenz werden seit vielen Jahren not-wendige Leistungen vorenthalten. Pflegende Angehörige bekommen wenig Unterstützung und müssen rund-um-die Hilfe leisten. Oft genug riskieren sie nicht nur eigene Beziehungen, sondern tragen auch große wirtschaftliche Belastungen. Darüber hinaus müsste der Begriff der Pflegebedürftigkeit realitätsnäher beschrieben werden und es soll eine Stärkung der ambulanten Versorgung geben. Es gibt noch viele weitere Forderungen und Ideen um diesen Bereich der Sozialversicherung zu verbessern (das BMG zum Runden Tisch Pflege).