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Stichwort | Pflegezeit

Pflegezeit [Gesetzestext ⇗] meint die Freistellung der Angestellten von der Arbeit, damit sie nahe Angehörige pflegen können. Um das zu unterstützen kann es Leistungen aus der Pflegeversicherung geben.
Pflegende Angehörige sind manchmal viele Stunden in der Woche, auch nachts, für Pflegebedürftige aktiv. Einen Eindruck verschafft das Das Demenztagebuch von Katja Hörter ⇗, in dem sie berichtet, wie sie das letzte Jahr ihrer Großmutter begleitete (Klug, Marcus, 2017).

Im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) werden verschiedene Formen der Arbeitsbefreiung unterschieden.

– Wenn jemand neu akut pflegebedürftig wird, müssen häufig Angehörige die organisation in die Hand nehmen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG ⇗) meint die Arbeitsbefreiung bis zu 10 Tagen (Um „in einer akut aufgetretenen Pflegesituation“ pflegen und/oder die Pflege organisieren zu können. Das kann am Beginn der Pflegebedürftigkeit stehen, oder bei einer plötzlichen, deutlicen Verschlechterung der Situation. Arbeitgeber können eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Pflege verlangen. „Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Größe des Unternehmens. Für diese Zeit ist eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld [§ 44a SGB XI Absatz 3 ⇗] – vorgesehen.“ (Sozialministerium BaWü, 2017) Im allgemeinen werden etwa 90% des Bruttolohns gezahlt (BMG, 2020a, Seite 17). 2024 berichtet die AOK dass etwa 13 % der Pflegepersonen diese Leistung genutzt haben (WIdO, 2024). Ausführliche Erläuterungen: VdK: Die kurzfristige Arbeitsverhinderung ⇗
– Als Pflegezeit wird auch die geplante Befreiung von der Arbeit bis zu 24 Monaten (§ 3 PflegeZG ⇗ und § 4 PflegeZG ⇗). Es kann in dieser Zeit auch Teilzeit gearbeitet werden. Es gibt Möglichkeiten dies mit Steuergeldern bezuschussen zu lassen.
– Für die Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase „zu Hause oder in einem Hospiz ... haben nahe Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, drei Monate lang weniger zu arbeiten oder auch ganz auszusetzen.“ (§ 3 (6) PflegeZG ⇗)
Manche dieser Regelungen gelten nur für Betriebe mit mehr als 15 oder mehr als 25 Angestellten.
Besonderer Kündigungsschutz gilt meist vom Tag der Ankündigung bis zum letzten Tag der Arbeitsbefreiung.

Das PflegeZG wurde federführend im Bundesfamilienministerium entwickelt. Dort gibt es Informationsmaterial und Möglichkeiten telefonisch 030-201 791 30 oder schriftlich ⇗ Fragen zu stellen.
Auch die Pflegestützpunkte sollen zu den unterschiedlichen Arten der Pflegezeit und den zugehörigen Unterstützungsleistungen beraten.
Kai Wiedermann schreibt: „Die sozialpolitischen Leistungen sind in Anzahl und Ausgestaltung so kompliziert, dass viele sie nicht durchblicken. Der pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, spricht von einem 'Leistungsdschungel in der häuslichen Pflege', der Menschen überfordere.“ (2020)

Schon vor der Einführung dieser Regelungen im Jahr 2015 wurde vorhergesagt, dass betrieblicher Druck und die bürokratischen Genehmigungsverfahren die Inanspruchnahme behindern würden. Auch 2017 sind diese Leistungen wenig bekannt und werden „kaum“ genutzt (Zeit, 2017).
In Deutschland beziehen seit Jahren mehrere Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Deren Angehörige hätten meist Anspruch auf Pflegezeit. 2015 haben 74 Frauen (286€/Monat) und 49 Männer (390€/Monat) das Pflegezeitdarlehen in Anspruch genommen. (Zeit, 2017)
Im März 2018 wird über Recherchen der Partei Die Grünen berichtet: 2017 wurden bundesweit nur neue 181 Darlehen bewilligt. „Hinzu kommen 311 laufende Verträge, die seit Einführung des Pflege-Darlehens 2015“ genehmigt wurden (Quadbeck, 2018). Diese Angebote sind also nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Stefan Sell zieht im August 2019 eine Zwischenbilanz zu Wirkung der Pflegezeit Darlehen: Von 2015 bis Mitte 2019 hätten in Deutschland nur 921 Personen ein solches Pflege-Darlehen beantragt. Wie viele abgelehnt wurden, schreibt er nicht. (Sell, 2019c) Die AOK kann 2024 über keine Verbesserungen berichten: „Die Mehrheit der Befragten kennt diese Angebote zwar, hat sie aber bislang kaum in Anspruch genommen. So haben nur 3 Prozent von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen“ (Wido, 2024).

Den Mißerfolg dieser Maßnahme nimmt Sell zum Anlass für grundsätzliche Kritik: „An dieser Stelle sei nur darauf hingewiesen, dass man ja tatsächlich scheinbar eine Menge tut, dabei aber nicht nur mit dem hier am Beispiel des Pflege-Darlehens beschriebenen Phänomen der Nicht-Inanspruchnahme konfrontiert wird, sondern auch mit einer hoch problematischen Ausformung des Sozialstaates, der dazu führt, dass man ein Studium absolvieren muss, um die Zugangsvoraussetzungen und konkreten Leistungen bestimmen zu können.“ (Sell, 2019c)

Im wirklichen Leben spielt nicht nur eine Rolle, was im Gesetz steht, sondern auch, welche Reaktionen im Betrieb zu erwarten sind. Es ist zu vermuten, dass in den allermeisten Unternehmen noch nie Leistungen nach dem PflegeZG beantragt und in Anspruch genommen wurden. Es ist vielleicht eine gute Idee, nicht sofort die Vorgesetzten anzusprechen, sondern zuerst bei Mitarbeitervertretung, Betriebs– oder Personalrat vorzufühlen.
Georg Paaßen


! Diese Erklärungen sind nur als allgemeine Information gedacht. Wie in allen juristischen Fragen empfehlen wir Ihnen dringend Ihre individuelle Situation von einer qualifizierten Rechtsberatung (Berufsverbände, Verbraucherberatung, Rechtsanwälte) prüfen zu lassen. !


Quelle:
– BMFSFJ, 2017
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2020a: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre)
– Die Zeit, 2017: Wie arbeiten, wenn Mama ein Pflegefall wird? ⇗, Artikel von Tina Groll am 26. Dezember 2017
– Klug, Marcus (2017)
– Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 2017, Seite 11
– Eva Quadbeck in der Rheinischen Post im März 2018
– Sell, Stefan, 2019c
– VdK (2020a): Die kurzfristige Arbeitsverhinderung ⇗
– WAZ, Westdeutsche Allgemeine Zeitung (2020a): So gibt es Lohnersatz für die Pflege–Auszeit, Essen, 6. August 2020
– Wiedermann, Kai: Den Dschungel lichten, Kommentar in der WAZ ⇗ vom 6. August 2020
– Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), 2024: WIdOmonitor: Pflegende Angehörige wenden im Schnitt 49 Stunden pro Woche für häusliche Pflege auf – mit Folgen für die Erwerbsarbeit
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 28.06.2024