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Stichwort | Pflegestützpunkt

Pflegebedürftige haben, genauso wie die pflegenden Angehörigen, viele Fragen zum Pflegealltag. Meistens ist es aber schon schwierig, nötige Einkäufe und Arztbesuche zu organisieren.
Angebote zur Pflegeberatung sollen also wohnortnah organisiert werden. Dazu wurden in Berlin die Pflegestützpunkte erdacht. Die Pflegekassen sollen zusammen mit Städten und Gemeinden solche Beratungsstellen überall in Deutschland betreiben. Darüber hinaus gibt es auch Beratungsangebote im Internet und am Telefon.
Wenn Sie bei der Pflegekasse, der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anrufen, sollten Sie erfahren können, wie Sie den zuständigen Pflegestützpunkt erreichen können. Oft bringt es auch weiter, wenn Sie bei der Internetsuchmaschine (zum Beispiel DuckDuckGo ⇗, Qwant ⇗ oder MetaGer ⇗) den »Ortsnamen« und »Pflegestützpunkt« eingeben.

Themen für die Gespräche in den Pflegestützpunkten sind zum Beispiel:
👉 Lohnt sich ein Antrag auf einen Pflegegrad?
👉 Wer könnte beim Einkaufen helfen (Alltagshilfen)?
👉 Haben wir Anspruch auf „Pflegezeit“ ... und was ist das?
👉 Wie kann eine Haushaltshilfe finanziert werden?
👉 Wie könnten weitere Stürze vermieden werden?
👉 Ist es möglich einen Badumbau zu finanzieren?
...

„Aufgaben der Pflegestützpunkte sind:
1. umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung ... zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote ...
2. Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,
3. Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.“
Hier sollen Sie also nicht nur über die Möglichkeiten informiert werden, die die Pflegeversicherung bietet, sondern auch über die vielfältigen weiteren Sozialleistungen, die für Kinder, Sehbehinderte, Erwerbsgeminderte ... zur Verfügung stehen. Auch besondere Unterstützungsangebote der Bundesländer (s.u.) können hier berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sammeln die Pflegestützpunkte Informationen zu allen Hilfsangeboten, die an ihrem Wohnort wirklich zur Verfügung stehen. Denn nicht alles was möglich ist, wird auch überall von einer Pflegeeinrichtung zur Verfügung gestellt. Auch „Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtliche und sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen und Organisationen“ sollen in Pflegestützpunkte eingebunden werden. [Ein Bericht über die Arbeit des Pflegestützpunkt in Alzey ⇗ (Allgemeine Zeitung, 2016)]
In der Fernsehsendung WISO (ZDF) gibt es allgemeine Tipps: Wohnen im Alter: Welche Wohnform ist die richtige? ⇗ (17. Juni 2019) In den Pflegestützpunkten sollte bekannt sein, welche Möglichkeiten es vor Ort gibt.

Regionale Besonderheiten:
In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wird Pflegewohngeld ⇗ gezahlt.
Im Bundesland Sachsen wird darauf verzichtet ein Netz von Beratungsstellen vor Ort auf zu bauen. Statt dessen können Interessierte unter www.pflege.sachsen.de erfahren, wo es Pflegeheime oder ambulante Pflegedienste gibt. Das Portal soll auch über Selbsthilfegruppen, Einkaufs- und Mahlzeitendienste, Hauswirtschafts- und Nachbarschaftshilfen informieren. Im August 2017 sollen dort 7200 Einträge zu finden sein, berichtet die Zeitung Neues Deutschland ⇗.
Im Bundesland Bayern wird im Landtagswahlkamp 2018 eine Spezialität eingeführt: 1000€ pro Jahr Pflegegeld für die Landeskinder (Augsburger Allgemeine, 2018a). Dies werde nicht auf Leistungen aus der Sozialhilfe wie Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege angerechnet, meldet der Nachrichtendienst kobinet (2018). Bibliomed meldet im Dezember 2018: An 250000 Pflegebedürftige habe Bayern das schon überwiesen. [Zum Stichwort Pflegegeld in der Sozialfibel ⇗.]

Wer Unterstützung bei pflegerischen Verrichtungen braucht, benötigt oft vielerlei Leistungen der Krankenkassen. Für deren Leistungen werden oft Zuzahlungen verlangt, das können in einem Jahr schon mal über 200€ sein. So wurde eine Belastungsgrenze fest gelegt. Sie „liegt bei 2% der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1%.“ (VZ) Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich beraten!
Infos der Verbraucherzentrale (VZ) ⇗.
Viele Medikamente sind von der Zuzahlung befreit. Die Krankenversicherungen stellen dazu jeweils aktuelle Listen bereit:
Themenseite: Befreiungsliste Arzneimittel ⇗ auf www.gkv-spitzenverband.de.
Im Pflegestützpunkt können sie auch Informationen bekommen, welche Zuzahlungen bei den Krankenkassen Sie vermeiden können.

Praxisbeispiele:
In vielen Häusern und Wohnungen müssen Umbaumassnahmen die Voraussetzungen schaffen, damit Menschen die Wohnung überhaupt verlassen können. Und dann?
Das Angebot an Mobilitätshilfen wird von Jahr zu Jahr umfangreicher. 2019 habe ich in der Fußgängerzone in Essen (also in der Wirklichkeit, nicht nur im Werbefilm) erstmals eMobile gesehen, die auf geringes Gewicht optimiert sind. Wer mit wenig Stoßdämpfung klar kommt und viel Sitzstabilität mitbringt, könnte an einem Moving Star ⇗ Interesse haben. Es gibt bestimmt andere Anbieter mit ähnlichen Gefährten. (Wie viel vom Kaufpreis Ihre Krankenkasse übernähme, ist eine Einzelfallentscheidung. Das müsste vor dem Kauf geklärt werden.)
An den meisten Orten wird auch zu Patientenverfügungen informiert. (Allgemeines zu Vorsorgevollmachten finden Sie in der Zeitschrift test Ausgabe März 2019 ⇗. Die meisten öffentlichen Bibliotheken haben test abonniert.) Ein häufiger Hinweis der Beratungsfachleute: Pflegenden Angehörigen genießen weitgehenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Von dort gibt es einen Tipp gegen Überforderung: „Nutzen Sie frühzeitig die Beratungsangebote der Pflegestützpunkte, der Verbraucherzentralen, der Pflegekassen, der Wohlfahrtverbände ... um sich ausführlich über Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.“ (DGUV, 2018, Seite 8)

Die gesetzliche Grundlage zu den Pflegestützpunkten ist der § 7c SGB XI ⇗.

Mehr über die Leistungen der Pflegeversicherung.

Quellen:
– Allgemeine Zeitung, 2016
– Augsburger Allgemeine, 2018a
– Bibliomed, 2018
– kobinet, 2018
– Neues Deutschland, 2017
– test (Zeitschrift) die Ausgabe März 2019 ⇗ bringt auch Artikel zu den Themen: Saugroboter, Vorsorgevollmacht, Vitaminpräperate, Rollatoren
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 22.12.2023