Stichwort | Beratung
Vor allem mit Blick auf Menschen, die zum ersten Mal einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, formuliert Hajo Stuhlträger (Seniorenbeirat): Es ist seit der Pflegereform 2017 „sinnvoller denn je, sich gut beraten zu lassen.“ (Blick, 2017). Die tagesschau berichtet: Häufig verzichten Angehörige auf Leistungen der Pflegeversicherung, „weil sie nicht zum Bedarf passen oder umständlich zu beantragen sind“ (2020b). Olaf Christen (VdK) rät, mit dem Anruf bei einem Pflegestützpunkt nicht erst lang abzuwarten (VdK, 2017c). Deren „Wissen um die Möglichkeiten, Leistungen passend zu nutzen und miteinander zu kombinieren, kann kein Laie sich im Pflegefall schnell genug aneignen“ (Blick, 2017).
Beratungsangebote der Pflegekassen
Weitgehend unbekannt ist, dass die Pflegekassen unterschiedliche Formen der Pflegeberatung – auch in der eigenen Wohnung finanzieren (MAZ, 2018; Broschüre über die Angebote der AOK Pflegeberater ⇗, 2015). Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenfreie „individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin“. Die Pflegeberatung soll umfassend über die vielen bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen informieren und dabei helfen, solche Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Thema der Pflegeberatung ist auch, welche Hilfsangebote tatsächlich am Wohnort der Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen (§ 7a SGB XI ⇗). In den meisten Fällen können alle wichtigen Fragen mit Hilfe der Leute vom örtlichen Pflegestützpunkt geklärt werden. [Zeitungsartikel über die Arbeit im Pflegestützpunkt in Alzey ⇗ (2016)]
Im §7a SGB XI werden allerdings erheblich weitergehende Ansprüche formuliert. Aus einem Faltblatt des Gesundheitsministeriums: „Die Pflegekasse bietet Ihnen unmittelbar nach Stellung eines Antrags auf Leistungen einen konkreten Termin für eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durchzuführen ist. Die Pflegekasse benennt Ihnen außerdem eine Pflegeberaterin ... die ... persönlich für Sie zuständig ist.“ (BMG, 2018a)
Die individuelle Pflegeberatung findet meist bei den Pflegebedürftigen zu Hause statt und kann so weit gehen „einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen [und] die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen“.
In einem Text des Gesundheitsministeriums steht: „Auch pflegende Angehörige und weitere Personen, um Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Pflegebedürftigen." (BMG, 2020a; SR, 2020) Der VdK beschreibt es etwas verständlicher: „Anspruch auf den Besuch eines Pflegekurses oder eine Schulung zu Hause haben alle Angehörigen sowie Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgen oder dies künftig möglicherweise tun.“ (VdK, 2019b)
Die aok macht mit dem Familiencoach Pflege ein online-Angebot. Man möchte „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten. Und damit das möglichst vielen Menschen nützt, ist das kostenlos für alle Interessierte:
Aus der Projektbeschreibung:
„Einen Angehörigen zu pflegen kann sehr anstrengend sein – auch für die Seele. Das Online-Selbsthilfe-Programm möchte Ihnen daher dabei helfen, die Gesundheit Ihrer Psyche zu stärken und sich vor Überlastung zu schützen. Anhand von Tipps, interaktiven Übungen, Videos und Audios lernen Sie, wie Sie mit den seelischen Herausforderungen umgehen können, die für die meisten Pflegenden beschwerlich sind.
Das Online-Programm beinhaltet keine persönliche Beratung.“
Zum Familiencoach Pflege: www.pflege.aok.de
Broschüre: Entlastung für die Seele. Ein Ratgeber für pflegende Angehörige ⇗ (Bestell- und Downloadseite)
Beratungsbesuche (§37 SGB XI)
Es gibt nicht nur den Anspruch auf Pflegeberatung, sondern auch eine Verpflichtung. Das ist im §37 Abs. 3 SBGB XI ⇗ geregelt. Das gilt für alle, die mindestens Pflegegrad 2 haben, in der eigenen Wohnung leben und im Bereich der Pflegeversicherung keinen ambulanten Pflegedienst (= „Sachleistungen“) in Anspruch nehmen. „Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.“ Sie findet in der Regel in der Wohnung der Pflegebedürftigen statt.
CORONA
Aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen werden „die verpflichtenden Beratungsbesuche bis zum 31. März 2021 auch telefonisch, digital oder per Videokonferenz erfolgen können, wenn die pflegebedürftige Person dies wünscht.“ (awo 2020)
Häufige Themen bei diesen Beratungsgesprächen sind Umbaumassnahmen, Hilfsmittel wie Badelifter oder Pflegebetten (BRi, Abschnitt 4.12.8 Ziffer 3). Oft geht es auch um rückenschonende Hebetechniken. Es können Fragen zu „Mophium“ besprochen werden. Oft ist ein persönliches Gespräch mit einer Pflegefachperson hilfreicher, als Infoblätter wie dieses ⇗. Was ambulante Pflegedienste anbieten können ist auch oft erklärungsbedürftig.
Solche Beratungsbesuche müssen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich organisiert werden (§ 37 (3) SGB XI ⇗).
Bei Pflegegrad 1 oder „bei Bezug von Sachleistungen können die Besuche ebenfalls angefordert werden, es besteht aber keine Verpflichtung.“ (DAlzG, 2020b).
Fast alle ambulanten Pflegedienste bieten diese Beratungen nach §37(3) SGB XI an.
Selten geht's bei diesen Terminen um Frauen aus Osteuropa, die in die Pflegewohnung einziehen. In den Medien ist immer wieder zu lesen, wie billig die zu bekommen seien. Mehr zur 24 Stunden Pflege.
Wohnberatung
An manchen Orten gibt es spezialisierte Angebote zur Wohnberatung (Süddeutsche, 2017; Rode, 2019). Zum Beispiel in Essen ⇗, in Heidelberg ⇗ oder Nordrhein–Westfalen ⇗.
Dabei geht es um Fragen zu Sturzvorbeugung, Bequemlichkeit, Einbruchsicherheit, Zustimmung von Vermietern, Fördermöglichkeiten, Badumbau, Türverbreiterungen oder „Aufzügen“ zwischen Wohnung und Straße. Es gibt zahlreiche kreative Anbieter mit Ideen, auf die kaum jemand von selbst kommt. Zum Beispiel: Für die Wohnung gibt nicht nur Treppenlifter sondern auch Senkrechtlifter . (Allgemeines: Ziele und Aufgaben der Wohnberatung ⇗). Die Wohn- und Technikberatung in Hannover ⇗ hat auch eine virtuelle Musterwohnung erarbeitet. Ein Besuch vermittelt erste Eindrücke zur Vielfalt der Möglichkeiten mit technischen Geräten den Alltag zu erleichtern: Wohnung besuchen ⇗. Ein ähnliches Angebot macht die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen www.sicheres-pflegen-zuhause.de. Niemand benötigt auch nur die hälfte dieser vielen Gerätschaften. Aber vielleicht kommen Sie beim Stöbern in diesen Materialien genau auf die Idee, die Ihnen hilft.
In der Fernsehsendung WISO (ZDF) gibt es allgemeine Tipps: Wohnen im Alter: Welche Wohnform ist die richtige? ⇗ (17. Juni 2019)
Beratung zum Widerspruch
Ob es sich für Sie ganz persönlich lohnt einen Widerspruch einzulegen und vielleicht bis vor Gericht zu bringen ... das lässt sich oft nicht auf der Basis allgemeiner Informationen entscheiden. Dazu gehört manchmal altenpflegerisches Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit den MDK-Gutachten. Wenn Sie dazu Fragen haben, können wir Sie gern individuell beraten.
„Gute“ Pflegeberatung erkennen
Es gibt viele Angebote zur Pflegeberatung. In einem Sanitätshaus darf selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass die Beratung nur finanziert werden kann, wenn daraus ausreichend viele Umsatz entsteht. Wenn es darum geht, ein bestimmtes Hilfsmittel zu erwerben, kann das genau das Richtige sein. Eine ausführliche Beratung durch mitarbeitende eines Zivildienstes Pflegedienstes wird auch davon geprägt sein, dass viele Einsätze mit möglichst vielen Leistungen vereinbart werden.
Hinzu kommt, dass die Unterstützung durch Pflegekräfte viele Bereiche des Lebens berühren kann. So gibt es zahlreiche „Pfleger*innen“, die niemals eine dreijährige Pflegeausbildung durchlaufen haben. Wer Sozialarbeit gelernt hat, weiß viel über die Sozialgesetzgebung (zum Beispiel: Rentenversicherung), wer die Ausbildung in der Kommunalverwaltung bewältigte, kennt sich hervorragend mit Anträgen und Genehmigungspraxis (zum Beispiel Wohnberechtigungsscheine) aus. Darf von solchen Menschen erwartet werden, dass sie zu Rollatoren oder Pflegebetten Auskunft geben können?
„Pflegeberatung" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Alle die möchten, können sich das auf die Visitenkarte schreiben. Schauen Sie bei Beratungsangeboten im Internet, an Infoständen, in Büchern oder Betrieben genau hin. Ein paar Stichpunkte:
- ☞ Passt die Qualifikation der Beratungsperson zu Ihren Fragen? Selbst in den von Kassen und Kommunen gemeinsam finanzierten Pflegestützpunkten kann selten zu allen Themen beraten werden. (Unsere Antworten)
- ☞ Welche wirtschaftlichen Interessen stehen hinter dem Beratungsangebot? Das muss deutlich erkennbar sein. (Unsere Antworten)
Ist die Beratung durch Pflegekassen (mit-) finanziert, gibt es wenigstens eine bürokratische Überprüfung der Qualität. Außerdem sind die Beratungspersonen dann finanziell nicht von Firmen, Versicherungen oder Dienstleistern abhängig. - ☞ Pflegefachfrauen und -männer sollen immer darum bemüht sein, die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen zu erhalten oder zu mehren. Diese Grundhaltung sollte auch in der Beratung erkennbar sein.
- ☞ Wenn Sie es möchten, sollte ein „Protokoll“ erstellt werden, dass Sie mit nach Hause nehmen können.
- ☞ Bei Broschüren, Büchern oder Internetseiten sollte auch zu erkennen sein, wann die Texte geschrieben/überarbeitet wurden. (Bei uns steht das auf jeder Seite in der Fußzeile.) Woher die Erkenntnisse kommen macht deutlich, wie seriös gearbeitet wurde. Außerdem können Sie mit solchen Informationen auch allein weiter recherchieren. (Mehr als 300 Quellenangaben von uns.)
Quellen:
– Allgemeine Zeitung, 2016
– AOK, 2015: In besten Händen. Wie die AOK-Pflegeberatung Angehörigen hilft , September 2015
– awo-Pflegeberatung (2020): Welche veränderten Leistungen erhalten Krankenversicherte, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten? (Infoblatt)
– Bibliomed (2020a): Spahn und Westerfellhaus beschließen Sonderregeln für Heime ⇗, Artikel auf www.bibliomed-pflege.de vom 19. März 2020
– Blick, 2017
– Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), 2021b: Entlastung für die Seele. Ein Ratgeber für pflegende Angehörige ⇗, Broschüre, 2021
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2018a
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2020a: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Broschüre)
– Bundesärztekammer, 2018
– Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), 2020b: Informationsblatt 8 | Die Pflegeversicherung ⇗
– LAG Wohnberatung NRW: Ziele und Aufgaben der Wohnberatung ⇗
– Märkische Allgemeine (MAZ) 2018
– Rode, Cordula (taz), 2019
– Saarländischer Rundfunk (SR) 2020: Der Weg zur Unterstützung im Pflegefall ⇗
– Süddeutsche Zeitung 2017
– tagesschau (2020b): Was hat die Reform gebracht? ⇗, Beitrag auf www.tagesschau.de vom 12. August 2020
– VdK, 2017c: Plötzlich Pflegefall: zeitnahe Beratung ist wichtig ⇗, Artikel auf www.vdk.de vom 26. April 2017
– VdK (2019b): Pflegeberatung & Pflegekurse für Angehörige: Tipps für die Pflege ⇗
[ausführliche Quellenangaben]