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Stichwort | Medizinischer Dienst (MDK)

Der Medizinische Dienst ist formell unabhängig und steht den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit medizinischem Sachverstand bei. Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung wird bei der Pflegekasse gestellt. Sie gibt einen Gutachtenauftrag an den MDK. Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit beurteilt und darauf eine Empfehlung für einen Pflegegrad bestimmt.
Die MDK sind regional tätig. Die Grenzen der Zuständigkeit orientieren sich teilweise an den Bundesländern. So beschreibt der MDK die eigene Arbeit: „Wir beraten die Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in allen Fragen von sozialmedizinischer und pflegefachlicher Relevanz. Der MDK Rheinland-Pfalz versteht sich als modernes, kundenorientiertes und inhaltlich unabhängiges Dienstleistungsunternehmen. Hohe medizinische und pflegefachliche Kompetenz bilden die Grundlage für eine qualifizierte Beratung.“

Die Richtlinien für die Arbeit der regionalen MDK werden vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS ⇗) festgelegt. Von dort werden auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeit der Gutachtenden organisiert. Die Begutachtungsrichtlinien (BRi) zur Beurteilung von Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad werden vom MDS veröffentlicht. Oder, ganz allgemein formuliert: „Der MDS koordiniert die fachliche Arbeit der 15 MDK in den Bundesländern und berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegefachlichen Versorgungs-, Leistungs-, Qualitäts- und Strukturfragen.“ (Wikipedia | MDS ⇗)

Wenn Sie sich über die Art und Weise geärgert haben, wie die Begutachtung vom MDK organisiert wurde, können Sie sich direkt beim MDK beschweren ⇗.

Quellen:
www.mdk-rlp.de am 14.1.2010

– MDR, 2017
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 22.12.2023