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Stichwort | Heimaufsicht

Die Heimaufsicht ist Sache der Bundesländer. Sachsen hat 2009 den Bericht über die Arbeit der Heimaufsicht in den Jahren 2006/07 veröffentlicht. Dort lässt sich ganz sachlich nachlesen, wie die Heimaufsicht im Lande arbeitet und wo Probleme gesehen werden.
MängellisteDer Bericht zur Arbeit der Heimaufsicht in Sachsen in den Jahren 2006 und 2007 enthält viele Hinweise auf Probleme in der Versorgung der Pflegebedürftigen. Manchmal wurden „sedierende Medikamente ohne ärztliche Anweisung verabreicht ... Hilfestellungen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme waren nicht ausreichend. Ein Fall von möglicher Gewaltanwendung gegenüber Pflegebedürftigen wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben.“ Es werden vielerlei Varianten von fehlerhafter Dokumentation beschrieben. In manchen Häusern war das Leitungspersonal nicht ausreichend qualifiziert, die Fachkraftquote wurde nicht eingehalten und Fortbildungen sehr vernachlässigt. „Häufig waren die Zwischenzeiten zwischen Abendbrot und Frühstück zu lang (teilweise 14,5 Stunden).“
Vom hessischen „Amt für Versorgung und Soziales“ (Heimaufsicht) kommt der Hinweis: Regelleistungen, die jeden Monat zu bezahlen sind, würden in manchen Häusern als kostenpflichtige Zusatzleistungen in Rechnung gestellt (test, 2018b).

Die sächsische Heimaufsicht ist für 57.000 Heimplätze zuständig. Im Jahr 2009 standen dafür 12 Vollzeitstellen zur Verfügung – 2,8 davon waren mit Pflegeprofis besetzt.

Im August 2016 finden wir einen Artikel in der Märkischen Allgemeinen. Darin wird ziemlich detailliert ein Jahr Auseinadersetzung zwischen einem Heimträger und den Aufsichtsbehörden beschrieben. Es entsteht der Eindruck, dass es trotz vieler Mühen nicht gelingt, Pflegemängel dauerhaft abzustellen.
2018 erscheint ein mehrseitiger Text über die Situation in Rheinland-Pfalz. Dort wurde die Heimaufsicht in Beratungs- und Prüfbehörde umbenannt. Diese Änderung wird damit begründet, dass Pflegequalität nicht „in die Einrichtungen hinein geprüft werden“ könne. Man bemühe sich um eine auf Vertrauen basierende Herangehensweise. Regelprüfungen würden angekündigt. Unangekündigte Prüfungen gebe es nur, bei entsprechendem Anlass. (Pflegekammer, 2018)
Der NDR berichtet 2019 zum wiederholten Mal über die Arbeit der Heimaufsichtsbehörden im Bundesland Schleswig–Holstein. Irgendwie klingt es schon nach „Erfolg“, wenn 7 von 15 Heimaufsichten melden: Jede Einrichtung im Bezirk im Jahr 2018 mindestens 1 mal besucht. (2019a)
Aus Bielefeld wird im Oktober 2019 die zweite Infektion mit Legionellen ⇗ innerhalb weniger Monate im selben Altenheim gemeldet. Ob sich die örtliche Heimaufsicht (in NRW: Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz) eingeschaltet hat, ist nicht zu erkennen. (WB, 2019)

In Nordrhein-Westfalen soll 2019 eine Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Kraft treten. Damit würden überflüssige Prüfvorschriften außer Kraft gesetzt und Doppelprüfungen abgeschafft. Allgemein gesagt: Die Qualität der Pflege werde künftig vom Medizinischen Dienst (MDK) geprüft. Die Heimaufsichten sollen vor allem strukturelle Kriterien wie Personalschlüssel oder Raumgröße in Augenschein nehmen. „So erhalten die Einrichtungen mehr Zeit, um sich auf eine gute Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen zu konzentrieren“, erläuterte Karl-Josef Laumann. (Häusliche Pflege, 2018)

Kommentar:
Ein wichtiges Problem ist, dass auch die Heimaufsichten zu wenig Personal haben. Die Verteilung der Aufgaben zwischen staatlicher Heimaufsicht und den – aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzierten – MDK Prüfungen ist seit Jahren in der Diskussion. Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass die Möglichkeiten bürokratisch, also juristisch abgesichert, Qualität von Pflege durch Außenstehende zu prüfen, begrenzt sind.
Die Verbraucherzentralen beschreiben das neue System der Qualitätsdarstellungen in über hundert Zeilen … empfehlen ABER: „Entscheidend bleibt bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim aber: Schauen Sie sich Einrichtungen selbst vor Ort an.“ (VZ NRW, 2019a)

Viele Informationen zu Prüfungen der Pflegequalität finden Sie auf unseren Seiten www.qualitätsdarstellungen.de.


Quellen:
– Freistaat Sachsen, 2008
– Häusliche Pflege (Fachzeitschrift) 2018
– Märkische Allgemeine, 2016
– NDR, 2019a
– „Pflegekammer interaktiv. Das Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz“, 2018
– Stiftung Warentest, 2018b: Einblick unerwünscht – Pflegeheim-Verträge im Check ⇗
– Universität Köln, 2018
– Verbraucherzentrale (VZ) NRW, 2019a: Statt Pflegenoten: Neue Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen ⇗, Artikel auf www.verbraucherzentrale.nrw vom 8. Oktober 2019
– Westfalen–Blatt (WB), 2019: Erneute Erkrankung nach Todesfällen im August – 100 Bewohner müssen umziehen Weiterer Legionellen-Fall: AWO schließt Seniorenheim ⇗, Artikel auf www.westfalen-blatt.de vom 29. Oktober 2019
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 22.12.2023