Pflegegrad.info
PFLEGEGRAD.INFO

--WERBUNG--


Zur Vorlesefunktion

Individuelle Beratung

Wer mit Pflegebedürftigkeit zu tun hat, hat viele Fragen. Besonders um Menschen, die zu Hause leben, zu unterstützen, gibt es vielerlei Beratungsangebote der Pflegekassen. Hier beschreiben wir, wie wir Sie in Fragen eines Widerspruchs gegen die Entscheidung über einen Pflegegrad unterstützen können.

Georg PaaßenViele der häufig gestellten Fragen zur Entscheidung über einen Pflegegrad können beantwortet werden, wenn Sie sich auf diesen Internetseiten umsehen, Broschüren der Pflegekassen oder Gesundheitsministerien studieren oder Ratgeberseiten entsprechender Zeitschriften lesen.

Ob es sich für Sie ganz persönlich lohnt einen Widerspruch einzulegen und vielleicht bis vor Gericht zu bringen ... das lässt sich oft nicht auf der Basis solch allgemeiner Informationen entscheiden. Dazu gehört manchmal altenpflegerisches Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit den MDK-Gutachten.

Unser Angebot

Sie schicken uns Unterlagen und wir klären telefonisch Fragen, die sich daraus ergeben.
Danach entscheiden Sie, ob Sie uns einen Auftrag erteilen. Wir können Ihnen telefonisch detaillierte Hinweise geben, wie Sie einen Widerspruch begründen können. Sie können uns auch beauftragen auf der Grundlage Ihrer Informationen eine schriftliche Stellungnahme zu erarbeiten, die im Detail erklärt, welcher Pflegegrad aus pflegefachlicher Sicht angebracht wäre. Die Grundlage für eine solche Stellungnahme sind die „Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ (BRi). Diese schriftliche Stellungnahme können Sie zur Begründung ihres Widerspruchs bei der Pflegekasse vorlegen.

Wir benötigen ...

Die Basis für unsere Arbeit ist in der Regel das vom MDK für die Pflegekasse erstellte Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI. Das MDK-Gutachten wird grundsätzlich zusammen mit dem schriftlichen Bescheid über den Pflegegrad zugeschickt.
Falls eine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung tätig ist, wurde in der Regel eine „Maßnahmenplanung“ geschrieben. Das ist eine Aufstellung zu den im Allgemeinen nötigen Hilfen, die von den Pflegekräften erbracht werden. Derlei ist Teil der Pflegedokumentation.
Auch ein leidlich aktueller Arzt- oder Krankenhausbericht wären hilfreich.
Bitte schicken Sie uns Kopien der Unterlagen per Post.
Erst nach Durchsicht der Unterlagen und einem längeren Gespräch am Telefon, erteilen Sie einen Auftrag für eine kostenpflichtige Beratung.
Bitte achten Sie selbst darauf, dass gesetzte Fristen eingehalten werden.

Preise

Für eine ausführliche telefonische Beratung stellen wir 65€ in Rechnung. Eine schriftliche Stellungnahme zur Begründung im Widerspruchsverfahren kostet 295€.

Was wir nicht anbieten

aufzählungszeichen Die Einstufung von Kindern oder von Behinderten ist durch viele Einzelfallentscheidungen und Ausnahmeregelungen geprägt. Dazu können wir Sie leider nicht beraten. Wir kennen uns in der Altenpflege aus.
aufzählungszeichen Unter Umständen entstehen im Widerspruchsverfahren juristische Fragen. Rechtsberatung ist in Deutschland Rechtsanwaltspraxen und anerkannten Verbraucherberatungsstellen vorbehalten.
aufzählungszeichen Die soziale Absicherung von Pflegebedürftigen in Österreich und der Schweiz folgt jeweils eigenen Vorschriften. Auf diesen Internetseiten geht es um die Situation in Deutschland.
aufzählungszeichen Wenn Sie sich über die Art und Weise geärgert haben, wie die Begutachtung vom MDK organisiert und durchgeführt wurde, können Sie sich direkt beim MDK beschweren.

Kontakt

pflegegrad.info
Postfach 110 502
45335 Essen

Meist ist es das einfachste, Papiere per Post zu schicken.
Faxempfang können wir, nach vielen schlechten Erfahrungen mit dieser Technik, nicht anbieten.

Sicher ist die Kommunikation per verschlüsselter eMail. Dann ist es Fremden nicht möglich, zu lesen, was Sie an uns schreiben. Auch angehängte Dateien können so vor fremdem Zugriff gesichert werden.
Wenn Sie Ihr eMail Programm dafür eingerichtet haben, können Sie uns eine mit PGP-gesicherte eMail, auch mit Anhängen, an die Adresse georg.paassen@pflegegrad.info senden. Dazu benötigen Sie diesen öffentlichen Schlüssel.
Wir geben personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.

Falls Ihnen das alles nicht möglich ist, bieten wir Ihnen an in dringenden Fällen anzurufen:

Telefonnummer



👍🏻 Empfehlen Sie uns weiter:
✍︎ Link per eMail schicken
✍︎ Teilen Sie diesen Artikel mit WhatsApp Logo

📰 Unsere
✍︎ Nachrichten aus der Pflege ...
✍︎ als RSS Feed rss Logo lesen.

--Werbung--

Altenheim | Angehörige | Antrag | Begutachtung | Begutachtungsrichtlinien (BRi) | Beratung | Eigenanteil | Entlastungsbetrag (125 €) | FAQ | Geldleistungen | Hausnotruf | Kinderlosenzuschlag | Kombinationsleistungen | Modul | Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegehilfsmittel (40€) | Pflegenoten | Pflegepauschabetrag | SGB XI | Sachleistungen | Umbaumaßnahmen | Verhinderungspflege | Widerspruch | Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen


Zum Seitenanfang

Folgen Sie uns auf   @Pflege42  |  Datenschutzschutzerklärung  |  Impressum

Wir sind Mitglied bei der .
Letzte Aktualisierung: 13.12.2023