Pflegegrad für Kinder
Die Pflegeversicherung (SGB XI) wurde geschaffen, um die Lage von pflegebedürftigen, alten Menschen zu verbessern. Aber auch Kinder können Anspruch auf Leistungen nach SGB XI haben.
In den Begutachtungsrichtlinien (BRi) steht dazu: „Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern folgt grundsätzlich den Prinzipien der Erwachsenenbegutachtung ... Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei Kindern in der Bewertung allein die Abweichung von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten altersentsprechend entwickelter Kinder zugrunde gelegt wird.“ (Seite 108; gesetzliche Grundlage ist der §15 SGB XI Absatz 6 ⇗)
„Tabellen zur Abbildung des altersentsprechenden Selbstständigkeitsgrades/der altersentsprechenden Ausprägung von Fähigkeiten bei Kindern“ finden Sie in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) im Abschnitt 5.
Was sich aus diesen Überlegungen für die Begutachtung von Kindern ergibt, beschreiben die BRi auf mehr als 80 Seiten. Es wird schnell klar: hier gibt es noch viel deutlichere, individuelle Unterschiede zu beachten, als bei den Begutachtungen von Erwachsenen. Es ist zu erwarten, dass Fragen zu den Pflegegraden von Kindern laufend von Gerichten geklärt werden müssen. Wir haben leider keine Ressourcen, um diesen Bereich kompetent abzudecken.
Wenn Sie dazu Beratung benötigen, kann Ihnen vielleicht ein ambulanter Pflegedienst helfen, der sich auf die Versorgung von Kindern spezialisiert hat.
Im August 2018 veröffentlicht der VdK ⇗ einige Tipps: Wenn Kinder Pflege brauchen: Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? ⇗
Vielleicht finden Sie was Sie suchen beim
– Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter ⇗ oder auf
– REHAkids | Forum für Eltern behinderter Kinder und Babys ⇗.
Die Informationen auf www.pflegegrad.info beziehen sich immer auf die Situation von Erwachsenen.
Quellen
– Begutachtungsrichtlinien (BRi) 2017
[ausführliche Quellenangaben]