Am 30. November 2016 erschien in den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags ein Bericht zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Auf Antrag der Fraktion Die Linke (18/7568) konnten Personalvertretungen und andere über Alltag und Folgen von Pflegepersonalmangel in Krankenhäusern berichten. Zum gesamten Text: Betriebsräte beklagen Pflegenotstand.
Es ist nicht normal, dass sich Pflegeprofis öffentlich und nachvollziehbar zum Arbeitsalltag äußern – es könnten ja „Dienstgeheimnisse“ offen gelegt werden. Um so wichtiger erscheint es uns, diese Veröffentlichung.
Die Zusammenfassung der RedaktionParlamentsnachrichten:
„In den Krankenhäusern besteht nach Darstellung von Betriebsräten ein gefährlicher Pflegenotstand. [Die] ... Arbeitnehmervertreter [appellierten] an den Gesetzgeber, verbindliche Personalstandards in den Kliniken einzuführen. Die Betriebsräte warnten in ihren schriftlich an den Ausschuss übermittelten Appellen, für Pflegekräfte seien die zumutbaren Belastungsgrenzen längst überschritten. Dies berge erhebliche Gefahren für das Personal wie auch für die Patienten.“
Um die Aussagen der Personalvertretungen auch für Twitter verfügbar zu machen, haben wir den Originaltext in einzelne „Häppchen“ aufgeteilt.
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„Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wies darauf hin, dass es bereits Instrumente gebe, um die Personalausstattung in den Krankenhäusern zu verbessern. So stünden mit dem zweiten Pflegestellen-Förderprogramm im Zeitraum 2016 bis 2018 rund 660 Millionen Euro für die "Pflege am Bett" zur Verfügung. Ab 2019 verblieben jährlich rund 330 Millionen Euro dauerhaft im System. Die Fehler des ersten Pflegestellen-Förderprogramms (2009 bis 2011) dürften nicht wiederholt werden, darunter der Wegfall der Nachweispflicht zur Verwendung der Mittel nach Ende des Förderzeitraums. So sei nicht belegbar, ob die bereitstehenden Mittel tatsächlich für Pflegepersonal aufgewendet würden.
Der Versorgungszuschlag für die Kliniken im Umfang von jährlich 500 Millionen Euro werde ab 2017 in einen Pflegezuschlag umgewandelt. Die Verteilung der Mittel sei nun abhängig von den Kosten, die das Krankenhaus für pflegerisches Personal ausgebe. Kliniken mit guter Pflegepersonalausstattung hätten somit einen Anreiz, diese Stellen beizubehalten. Aus der amtlichen Statistik lasse sich zwar ablesen, dass die Zahl der Fälle pro Pflegekraft gestiegen ist, mit der Einführung des DRG-Systems sei aber die Verweildauer der Patienten in den Kliniken deutlich gesunken. Im Ergebnis sei die Zahl der belegten Betten seit 1991 um rund 30 Prozent gesunken, erklärte die GKV. Pflege finde heute vermehrt in Pflegeheimen statt.“
Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
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Zum gesamten Text: http://www.bundestag.de/presse/hib/201611/-/482970; download am 1. Dezember 2016.
Hier wird nur wieder gegeben, was als Parlamentsnachricht veröffentlicht wurde. Folglich haben wir auch in der Gestaltung nichts hinzugefügt. Dieser Text wird so dargestellt, wie es den Voreinstellungen Ihres Browsers entspricht.
Dies zeigt, wie einfach Internetseiten sein können: ganz ohne Blinken, Werbung, Video. Und so minimalistisch formatiert ist der Text auf Minidisplays und 30 Zoll Monitoren lesbar.
Um die Aussagen der Personalvertretungen auch für Twitter verfügbar zu machen, haben wir den Originaltext in einzelne „Häppchen“ aufgeteilt. Die Links/URLs zu diesen Dateien, werden wir so lang wie möglich erhalten (darin haben wir Übung; wir sind seit 2003 in Sachen Pflegepolitik online unterwegs). Wir freuen uns, wenn Sie auf unsere Dateien verlinken.
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