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Stichwort | Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Bei allen, die mindestens Pflegegrad 1 bekommen, werden nach §45b SGB XI ⇗ Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gezahlt, wenn sie in der eigenen Wohnung leben. Dabei ist vor allem der Entlastungsbetrag von bis zu 125€/Monat wichtig. (Thomas Öchsner beschreibt in „Geld für die Einkaufshilfe ⇗“ aus Laiensicht, wie Angehörige durch Leistungen der Pflegeversicherung entlastet werden können. www.sueddeutsche.de; 4. Dezember 2017)
So ähnlich wie bei den Sachleistungen kann über das Geld nicht frei verfügt werden. Einrichtungen, die Unterstützung bei Hauswirtschaft und Betreuung anbieten, müssen von den Pflegekassen anerkannt sein und können dann direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
In Nord Thühringen bietet die Lebenshilfe Familienentlastende Dienste ⇗ an, die auch über die 125€ abgerechnet werden können. In Nordrhein Westfalen gibt es erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten für den Entlastungsbetrag (125€) (MAGS, 2023). In vielen Gemeinden gibt es Projekte, die Alltagshilfen anbieten. Langzeitarbeitslose bekommen „1–Euro–Jobs“ und Senior*innen können länger selbständig in ihrer Wohnung leben (Rheinische Post) Ob es das auch bei Ihnen gibt? Es ist nicht leicht heraus zu finden, welche Angebote in Ihrer Nähe gemacht werden. Ein Anruf im Pflegestützpunkt sollte genügen.
Was genau als Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung gesehen wird, ist in Gesetz und Ausführungsbestimmungen unscharf beschrieben. Auch im Gesundheitsministerium ⇗ fällt es schwer klare Formulierungen zu finden. Lassen Sie sich beraten – Pflegekassen und Pflegedienste können helfen.
Die Rheinische Post veröffentlicht im September 2016 die Ergebnisse einer Umfrage unter großen Pflegekassen. Zusätzliche Leistungen wie der Entlastungsbetrag werden von weniger als der Hälfte der Pflegebedürftigen in Anspruch genommen.

Die hauswirtschaftlichen Hilfen werden in der Regel von Menschen erbracht, die keine pflegerische oder medizinische Qualifikation haben. Demenzkranke sind in der Regel nicht in der Lage, gefährliche Situationen oder auftretende Symptome selbst sinnvoll einzuschätzen und zu vermitteln.
Zum Beispiel:
Thrombose
Schlaganfall
Herzinfarkt
Über-/Unterzuckerung
Alles weit verbreitete Erkrankungen, die in höherem Lebensalter gehäuft auftreten. Alles Erkrankungen, bei denen es darauf ankommt schnell medizinische Hilfe zu organisieren, weil lebensbedrohliche Komplikationen drohen.
Zum Nachdenken über Haushaltshilfen in der häuslichen Pflege gehört der Hinweis:
Von den gering qualifizierten Haushaltshilfen kann nicht erwartet werden, dass sie medizinische Notfälle erkennen und darauf angemessen reagieren. Kann der pflegebedürftige Mensch sich selbst nicht verlässlich zu seinem Gesundheitszustand äußern, muss zusätzlich vorgesorgt werden.


Quellen:
– BMG, 2016a
– Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS, 2023): „Der Angebotsfinder hilft Ihnen bei der Suche nach einem passenden Angebot in Ihrer Nähe. Wenn Sie ein solches anerkanntes Angebot nutzen möchten, nehmen Sie Kontakt zum Anbieter auf. Wenn Sie Leistungen anerkannter Anbieter in Anspruch nehmen, können Sie den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für die entstehenden Kosten einsetzen. Reichen Sie dazu die Rechnung des Anbieters bei Ihrer Pflegekasse ein.“ in: Unterstützung im Alltag. Informationen für Nutzerinnen und Nutzer.
– Rheinische Post, 2016
– Rheinische Post, 2018a
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 22.12.2023