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Nachrichten aus der Pflege | 1. Dezember 2024

Was ändert sich 2025 bei den Leistungen der Pflegeversicherung?

Seit Jahren warten die Pflegebedürftigen darauf, dass die Leistungen der Pflegekassen wenigstens im Umfang der Inflationsrate erhöht werden. Ab 2025 gibt es rund 4,5% mehr bei Pflegegeld, Sachleistungen & Co (VZ, 2024a).

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird zum 1. Januar 2025 automatisch erhöht. Die Pflegebedürftigen müssen nicht aktiv werden.
Pflegegrad 1: weiter kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347€ (statt bislang 332€)
Pflegegrad 3: 599€ (statt bislang 573€)
Pflegegrad 4: 800€ (statt bislang 765€)
Pflegegrad 5: 990€ (statt bislang 947€)
Mehr zum Pflegegeld lesen

Sachleistungen

Die Sachleistungen werden zum 1. Januar 2025 automatisch erhöht. Die Pflegebedürftigen müssen nicht aktiv werden.
Pflegegrad 1: weiter kein Anspruch auf Sachleistungen
Pflegegrad 2: 796€ (statt bislang 761€)
Pflegegrad 3: 1497€ (statt bislang 1432€)
Pflegegrad 4: 1859€ (statt bislang 1778€)
Pflegegrad 5: 2299€ (statt bislang 2200€)
Mehr zu Sachleistungen lesen

Tages- und Nachtpflege

Die für die Tages- und Nachtpflege werden zum 1. Januar 2025 automatisch erhöht. Die Pflegebedürftigen müssen nicht aktiv werden.
Pflegegrad 1: weiter kein Anspruch
Pflegegrad 2: 721€ (statt bislang 689€)
Pflegegrad 3: 1357€ (statt bislang 1298€)
Pflegegrad 4: 1685€ (statt bislang 1612€)
Pflegegrad 5: 2085€ (statt bislang 1995€)

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 von 125€ auf 131€ pro Monat.

Kurzzeitpflege

Die Leistungen für die Kurzzeitpflege werden zum 1. Januar 2025 automatisch erhöht. Die Pflegebedürftigen müssen nicht aktiv werden.
Pflegegrad 1: weiter kein Anspruch
Pflegegrad 2 bis 5: 1854€ (statt bislang 1774€)
Die Leistungen können durch noch nicht genutzten Anspruch auf Verhinderungspflege um bis zu 1685€ (statt bislang 1612€) erhöht werden.

Verhinderungspflege

Die Leistungen für die Verhinderungspflege werden zum 1. Januar 2025 automatisch erhöht. Die Pflegebedürftigen müssen nicht aktiv werden.
Pflegegrad 1: weiter kein Anspruch
Pflegegrad 2 bis 5: 1685€ (statt bislang 1612€)
Die Leistungen können durch noch nicht genutzten Anspruch auf Kurzzeitpflege um bis zu 843€ (statt bislang 806€) erhöht werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Das Budget für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 von 40€ auf 42€ pro Monat.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Der Betrag für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 von 4000€ auf 4180€ pro Maßnahme.

Es wurden weitere Leistungen angepasst. Zum Beispiel die zusätzlichen Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, bei vollstationärer Pflege, die Pauschalleistungen für Menschen mit Behinderungen und der Leistungsanspruch für digitale Pflegeanwendungen (DiPa).

 

Quellen:
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 2024c: Vorabveröffentlichung der neuen Leistungsbeträge in der sozialen Pflegeversicherung pdf Logo
– Verbraucherzentrale (VZ), 2024a: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick
[ausführliche Quellenangaben]

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Letzte Aktualisierung: 31.12.2024