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Nachrichten aus der Pflege | 27. Juli 2020

Corona: 50% mehr für Pflegehilfsmittel

Zu Pandemie Zeiten wurde der monatliche Betrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40€ auf 60€ erhöht. Dabei gilt das Datum der Lieferung/Zahlung. Was in früheren Monaten nicht in Anspruch genommen wurde verfällt. Es kann nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Auch mit Gesetzen wurde in Berlin auf die Corona Pandemie reagiert. Eine der vielen Maßnahmen ist die Erhöhung des Betrags für Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. 50% mehr, also statt 40€ monatlich 60€. Immerhin. (aok, 2020a)
Die DAK schreibt: „Während der Corona-Pandemie gilt befristet vom 01.04.2020 bis zunächst 30.09.2020 ein abweichender monatlicher Höchstbetrag von 60,00 EUR. Die Regelung steht unter dem Vorbehalt des Fortbestehens der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“ (2020a)

Ich suche im Juli 2020 auf den Internetseiten des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit nach einen Hinweis auf diese Regelung. Im offiziellen Online-Ratgeber Pflege gibt es das Stichwort: Pflegehilfsmittel. Dort steht irreführend: „Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.“ Ich suche nach irgendeinem Text des Ministeriums zur Regelung mit "60 €" site:www.bundesgesundheitsministerium.de. Auch das bringt keinen Hinweis auf diese Erleichterung für Pflegebedürftige. Was weiterhin gilt: Die Erstattung der Ausgaben für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erfolgt für den Monat in dem gezahlt/geliefert wurde. Die Ansprüche aus vergangen Monaten verfallen.

Diese ministerielle – ähem – Nachlässigkeit hilft, die Ausgaben der Pflegekassen zu senken. Derlei steht in krassem Widerspruch zu den seit Jahrzehnten in politischen Sonntagsreden immer wieder gehörten warmen Worten in Richtungen der Pflegebedürftigen, die von Angehörigen zu Hause versorgt werden. Die Glaubwürdigkeit von Jens Spahn, was seine Beteuerungen in Richtung Pflege angeht, wird wieder mal gemindert.
Georg Paaßen

DAK, 2020a: Pflegehilfsmittel: Kosten & Beantragung
AOK, 2020a: Pflegehilfsmittel pdf Logo, Infoblatt

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Letzte Aktualisierung: 03.09.2020