Nachrichten aus der Pflege | ergänzt am 5. Oktober 2017
Mit dem 1. Oktober 2017 wurden die Computersysteme in Arztpraxen umgestellt. Die Verbraucherzentrale NRW informiert, dass ältere Versichertenkarten nicht mehr verarbeitet werden können. Trotz des bürokratischen Mehraufwands: Sie sind versichert. Die kassenärztliche Versorgung ist sicher gestellt.
Wer noch eine Gesundheitskarte der ersten Generation benutzt, muss sich beim nächsten Praxisbesuch auf eine etwas aufwändigere Prozedur einstellen. „Denn seit dem 1. Oktober sind viele Karten mit dem Aufdruck »G1« nicht mehr von den Praxis-Computern einlesbar. Dabei ist es egal, welches Ablaufdatum auf der Karte steht.“ Es kann erst am Empfangstresen in der Praxis festgestellt werden, ob die Karte noch funktioniert. Leider ist es nicht allen Krankenkassen gelungen, rechtzeitig neue Versichertenkarten zu verschicken.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt: „Falls Ihre Karte in der Arztpraxis nicht eingelesen werden kann, müssen Ihre Daten dort per Hand erhoben werden. Sie als Patient müssen unterschreiben, dass Sie bei der entsprechenden Kasse versichert sind. Dann erfolgt die Behandlung zunächst ganz normal.
Sie sollten sich anschließend vergewissern, ob Sie von Ihrer Krankenkasse nicht schon eine "G2"-Karte zugeschickt bekommen und diese eventuell nicht ausgetauscht haben.
Falls nicht, nehmen Sie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und lassen sich eine aktuelle Karte zuschicken. [Das klappt oft telefonisch.] Diese legen Sie bis Ende des Jahres beim Arzt vor. Verpassen Sie diese Frist, kann Ihnen der Arzt seine Leistungen privat in Rechnung stellen.“
Diese Nachricht von Florian Lanz (GKV) vom 4. Oktober 2017 bestätigt, dass alle Karten mit einem Ablaufdatum nach Oktober 2017 gültig bleiben - egal ob »G1« oder »G2« ...
Auch auf Nachfragen gab es zu diesem Tweet keine weiteren Informationen. Es bleibt offen, warum die Kassen nicht rechtzeitig vor dem Eintreten der Probleme mit den Praxiscomputern die alten Versionen der Gesundheitskarten von sich aus getauscht haben. Unklar ist auch, ob die alten Karten über den 31.12.2017 hinaus als Versicherungsnachweis gültig bleiben.
Verwirrung um Gesundheitskarten mit „G1“-Kennzeichnung Meldung auf www.verbraucherzentrale.nrw vom 2. Oktober 2017.
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