Nachrichten aus der Pflege | 10. Mai 2017
Seit 1995 wird der Grad der Pflegebedürftigkeit begutachtet, um über die Leistungen der Pflegeversicherung entscheiden zu können. Im Verfahren soll Millionen von Menschen fair behandelt werden. So wurde es für Laien eigentlich gar nicht und für Pflegeprofis nur mit Mühe verständlich. Das ist 2017 mit den Pflegegraden eher noch komplizierter geworden. Diese Komplexität fördert Skepsis. Oft ist zu lesen, der Pflegebedarf würde systematisch klein gerechnet werde - um Ausgaben bei den Pflegekassen zu vermeiden.
Über Jahre ist die Zahl der jährlichen Begutachtungen zur Einstufung in eine Pflegestufe gestiegen. 2016 waren es über 1,7 Millionen. Ein Regelwerk zu schaffen, dass den Alltagswirklichkeiten von 1,7 Mio Menschen einigermaßen gerecht wird, ist nicht leicht. Ohne komplexe und bürokratische Vorschriften ist es auch nicht vorstellbar. Die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (BRi) sind in einer etwa 250 Seiten starken Broschüre veröffentlicht und wurden schon mehrfach überarbeitet. Unsere Grafik zeigt, dass vor allem die Zahl der Erstbegutachtungen steigt.
1 700 000 Begutachtungen sind 1 700 000 Einzelfälle.
Die Frage ob systematisch unfair begutachtet wird, ist nicht leicht zu beantworten. Eine Teilantwort steckt in der Anzahl der Widersprüche, die kostenfrei gegen die Entscheidungen der Pflegekassen eingelegt wurden. Die Grafik zeigt wie den Anteil der Widersprüche an der Gesamtzahl der durchgeführten MDK–Begutachtungen: seit vielen Jahren durchschnittlich knapp 7 %. Andersherum überlegt: Bei über 90 % der Begutachtungen scheinen Pflegebedürftige, Pflegeprofis und Angehörige zumindest nicht übermäßig verärgert zu sein.
Einen Widerspruch gegen die Entscheidung über den Pflegegrad einzulegen ist nur sinnvoll, wenn es im Rahmen der Gesetze und Richtlinien Chancen auf Erfolg gibt.
Laut und vernehmlich den Gesetzen und Richtlinien, also den Entscheidungen der Politik zu widersprechen,
– weil nur ein Teil der notwendigen pflegerischen Hilfen berücksichtigt wird,
– weil die Leistungen oft nicht die Kosten decken
– ...
das ist ganz was anderes. 2017 wird in Deutschland gewählt.
Georg Paaßen
Die Zahlen wurden vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes auf www.gbe-bund.de veröffentlicht (9.Mai 2017).
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