Nachrichten aus der Pflege | 22. Dezember 2016
Die Stiftung Warentest berichtet von auffällig vielen Beschwerden zu Versicherungen, die im Fall des Falles Pflegetagegeld zahlen sollen. Drastische Prämienerhöhungen würden oft mit der Umstellung auf die Pflegegrade begründet, die ab 1. Januar 2017 gilt.
Einige Versicherungsunternehmen haben der Kundschaft mit „Pflegetagegeld“–Tarifen zum Jahresende Prämienerhöhungen angekündigt; im Durchschnitt um 30 – 40 %. Das löst vielfach Empörung aus. Auch uns sind Fragen dazu gestellt worden. Die Stiftung Warentest hat einige Erklärungen zum Thema veröffentlicht.
Die Möglichkeit zu solchen Erhöhungen haben die privaten Versicherungen im Kleingedruckten der Verträge versteckt, die vor mehreren Jahren abgeschlossen wurden. Das „Pflegetagegeld“ der privaten Zusatzversicherungen wird in Abhänigkeit von der Pflegestufe bemessen. Die Begutachtungen dazu werden von den gesetzlichen Versicherungen organisiert.
Für die Firmen ist das schon deshalb eine billige Lösung, weil sie selbst niemanden für eine Pflegebedürftigkeitsprüfung los schicken müssen. Jedoch: schon seit 2009 ist klar, dass die Pflegestufen abgeschafft werden. In den vergangenen Jahren haben wir mehrfach bei Versicherungsvertretern nach Regelungen für die Zeit nach den Pflegestufen gefragt – und nie klare Antworten bekommen.
2017 ist es (endlich) so weit, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die Pflegestufen durch Pflegegrade abgelöst werden. Die Versicherer nutzen diese Gelegenheit, um die Prämien für Leistungspakete, die denen von 2016 vergleichbar sind, kräftig zu erhöhen.
Empfehlungen der Stiftung Warentest an die Versicherungskundschaft finden Sie im Artikel: Pflege: Beitragssteigerungen bei den Pflegetagegeldtarifen, Artikel auf www.test.de vom 15. Dezember 2016.
Irgendwie anders: Pflegebedürftigkeit, unser Beitrag zur kommenden Abschaffung der Pflegestufen vom 5. Februar 2009.
Informationen zur Überleitung: Pflegestufen ⇒ Pflegegrade in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
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